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AUS AKTUELLEM ANLASS:
In letzter Zeit häufen sich in Beiträgen identifizierbare Informationen. Es werden Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und andere detailierte Beschreibungen angegeben. Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das, was Allgemein zugänglich ist - wir werden darauf achten und gegebenenfalls auch löschen. Auch die Nutzung der Bundeswehr-Personalnummer ist nicht die beste Idee....
Zitat von: Ashes am 18. September 2018, 19:08:34Folgendes: ab dem 01.10. werde ich im Angestelltenverhältnis arbeiten.Da eine Angabe über den Tätigkeitsbereich fehlt, nehme ich einfach mal den TVöD BT-V als Grundlage, namentlich dort § 44. Dieser besagt, dass für Trennungsgeld sowie Reise- und Umzugskosten die entsprechenden Regelungen für Bundesbeamte Anwendung finden (https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/downloads/DE/veroeffentlichungen/themen/oeffentlicher-dienst/tarifvertraege/tvoed-bt-v.pdf).
Zitat von: Ashes am 18. September 2018, 19:08:34Mir wurde gesagt, dass die Bw auch eine Wohnung am Standort zahlt, wenn es eine Zweitwohnung ist.Das entsprechende Stichwort hierzu ist "Trennungsübernachtungsgeld", siehe § 3 (2) TGV bzw. § 3 (4) TGV.