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ZitatAber ist soetwas zuzumuten, wenn der nächste Bahnhof 45-60 Minuten von der Dienststelle entfernt ist?
Zitat von: Andi am 20. September 2018, 17:27:31Zitat von: Jamez am 20. September 2018, 17:26:07
Allerdings kann ja bei einer Dienstantrittsreise ein PKW notwendig sein, da zuviel Gepäck benötigt wird.
Dann ist das Gepäck auf dem Dienstweg zu verschicken oder ein DstKfz zu stellen. Letzteres aber eigentlich nur, wenn Waffen und/oder Munition mitgeführt wird.
Gruß Andi
Zitat von: dunstig am 20. September 2018, 17:29:15
Lies in der Regelung, sprich mit der zuständigen Stelle, füll die Anträge aus und warte ab, wie entschieden wird. Da kommt es mitunter auch auf den Einzelfall an.
Ansonsten bleibt wahrscheinlich auch noch die von Andi erwähnte steuerliche Geltendmachung.
Zitat von: Jamez am 20. September 2018, 17:26:07Zitat von: KlausP am 20. September 2018, 17:21:49
Befehlen kann das niemand.
Das ist schon richtig so. Allerdings kann ja bei einer Dienstantrittsreise ein PKW notwendig sein, da zuviel Gepäck benötigt wird. Und wenn kein Dienst-Kfz zur Verfügung steht, wie sieht es dann aus ?
Zitat von: Andi am 20. September 2018, 17:24:07
Das kann ein Wegeunfall sein, der entsprechend nachgewiesen steuerlich geltend gemacht werden kann denke ich.
Gruß Andi
Zitat von: Jamez am 20. September 2018, 17:26:07
Allerdings kann ja bei einer Dienstantrittsreise ein PKW notwendig sein, da zuviel Gepäck benötigt wird.
Zitat von: KlausP am 20. September 2018, 17:21:49
Befehlen kann das niemand.
Zitat von: dunstig am 20. September 2018, 17:15:45
Mal bei Regelungen Online nach Billigkeitszuwendung schauen. Mit ein bisschen Mühe kann es da unter Umständen schon was geben.
Zitat von: KillBurn93 am 20. September 2018, 17:06:48
Gegenfrage würde ein ziviler Arbeitgeber Ihnen diesen Schaden bezahlen?