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Zitat von: ulli76 am 22. September 2018, 12:12:12
An sich hat der Chef das doch ganz gut aufgedröselt:
Das aufgeführt, was du konkret falsch gemacht hast. Festgestellt, dass du damit gegen Soldatenpflichten verstoßen hast und dann die Pflicht noch konkret genannt.
ZitatAha. Mal an aktive Disziplinarvorgesetzte: ist sowas neu, dass das da reim kommt? Zu meiner Zeit hätte der BtlKdr meinem Chef das "um die Ohren gehauen".
An den TE: Hoffentlich hat der Chef dann den "Strengen Verweis" auch richtig gemäß der Vorschrift verhängt (nämlich im stillen Kämmerlein unter 4 Augen) und vollstreckt (nämlich ohne den Disziplinartenor vor der Front zu verlesen).
Zitat... Sowie Verstoß gegen:
- die Soldatenpflichten
- Pflicht zum treuen Dienen
wurden mir vorgeworfen. ...
Zitat von: Al Terego am 10. September 2018, 17:35:37Ganz allgemein: Es kommt auf den dienstlichen Zweck an. Kannst du den begründen oder plausibel herleiten, ist alles gut. Ansonsten...naja, hängt vom DV ab.
Wenn Du nicht gerade als Koch oder ähnliches eingesetzt bist, hast Du nicht nach Kochrezepten auf einem dienstlichen Rechner zu googeln.
ZitatSelbst eine Kündigung wäre wohl rechtlich abgesichert.Äh, erst Ermahnung, dann Abmahnung und irgendwann kommt die Kündigung.
Zitat von: Cormik am 10. September 2018, 17:03:00... Angenommen ich google halt einfach mal ein paar Kochrezepte und das kommt raus.Wenn Du nicht gerade als Koch oder ähnliches eingesetzt bist, hast Du nicht nach Kochrezepten auf einem dienstlichen Rechner zu googeln.