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ZitatDie Tätigkeit die ich ausführen soll macht mir ja sehr viel spaß, deshalb denke ich mir ist es für den Dienstherren ja egal wo ich meine Tätigkeit ausführe.Nein, das ist ihm nicht egal, in allererster Linie zählt der dienstliche Grund zur Besetzung deines Dienstpostens. Wenn es dir Spaß macht ist das gut und richtig. Aber ausschlaggebend für die Besetzung der Dienstposten ist nunmal (leider) nicht der Spaß. Was meinst du, viele Versetzungen mit den jeweiligen Kosten (Reisekosten, Trennungsgeld, Einarbeitungszeit etc.) es da geben würde.
ZitatDiese Frage wurde auch gestellt und mit: 3 Jahre Ausbildung ist eine Lange zeit... kann alles passiert rechnen sie damit das sie nicht dort eingesetzt werden was derzeit auf dem Papier steht.Wenn du eine feste Einplanung hast, kannst du dich auch darauf berufen, dieser DP ist dir, wenn es keine organisatorischen Änderungen gibt (bspw. Auflösung/Umgliederung der Dienststelle). Dieser Vertrauensschutz gegenüber der Einplanungszusage geht soweit, dass einer internen Weiterverpflichtung deswegen nicht stattgegeben werden könnte, ohne dass man mit deinem Einverständnis eine Umplanung vornehmen würde.
ZitatAlso der dortige Spieß weis nicht so ganz was er mit mir anfangen soll ...
Zitat... da er eigentlich keine Dienstposten benötigt ...