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Zitat von: johnyh84 am 30. September 2018, 10:04:36
ich habe mich als Seiteneinsteiger auf die Stelle Informations- und Telekommunikationstechnik(stabs)offizier Bundeswehr beworben (https://bewerbung.bundeswehr-karriere.de/erece/portal/index.html#/careerSearch/C1266E6E6ACF1EE8AB8894417DAE0F90/careerDetail).
Dazu habe ich kurz ein paar Fragen:
1. Ich bin 34 und habe ca. 8 Jahre Berufserfahrung im IT-Bereich. Ist das noch ein Alter, das für die BW attraktiv ist oder ist man da als Seiteneinsteiger schon zu alt?
2. Ich habe IT im Bachelor studiert, im Master aber nicht-IT gemacht. Trotzdem habe ich nur im IT-Bereich gearbeitet bei großen Konzernen. In der Privatwirtschaft war das nie ein Problem, denn da zählt Erfahrung vor formellen Kritierien. Wie sieht das die BW? Würde ein Master im nicht-IT Umfeld problematisch sein für die Stelle oder zählt die Berufserfahrung?
Zitat von: johnyh84 am 30. September 2018, 10:04:36Frage: Was haben Sie bisher gemacht? Was wollen Sie bei der Bw machen? In was haben Sie ihren Master gemacht?
2. Ich habe IT im Bachelor studiert, im Master aber nicht-IT gemacht. Trotzdem habe ich nur im IT-Bereich gearbeitet bei großen Konzernen.
Zitat von: johnyh84 am 30. September 2018, 19:33:21Wenn sich das nicht mittlerweile geändert hat:
Sorry, noch mal eine Frage: Bekommt man nach dem Assessment Center (und erfolgreich bestanden) gleich ein Job-Angebot sprich Arbeitsvertrag angeboten oder vergeht da noch mehr Zeit?
Zitat von: johnyh84 am 30. September 2018, 19:33:21
Sorry, noch mal eine Frage: Bekommt man nach dem Assessment Center (und erfolgreich bestanden) gleich ein Job-Angebot sprich Arbeitsvertrag angeboten oder vergeht da noch mehr Zeit?
Zitat von: johnyh84 am 30. September 2018, 19:33:21... oder vergeht da noch mehr Zeit?Ja
Zitat von: Ralf am 30. September 2018, 12:19:41Zitat von: miT am 30. September 2018, 10:25:37Die ergänzenden Bestimmungen des jeweiligen UTB bzw. des ZSanDstBw zur A-1420/13.
Gibt es für dieses ,,grundsätzlich" 8 Jahre irgendwas schriftliches und alle Alternativen sind nur Absprachen? Du kennst ja nein ,,Problemchen". Oder ist es wirklich so das der Dienstherr sagen kann, 2-3-4-5 Jahre oder garnicht.
Bei den Sanis ist das anders, dort ist die Regelverpflichtungszeit für SE 2 Jahre. Prinzipiell hat der Dienstherr immer die Möglichkeit davon abzuweichen. Kommt eine Einigung nicht zustande, wirds auch nichts mit der Einstellung.
Zitat von: miT am 30. September 2018, 10:25:37Die ergänzenden Bestimmungen des jeweiligen UTB bzw. des ZSanDstBw zur A-1420/13.
Gibt es für dieses ,,grundsätzlich" 8 Jahre irgendwas schriftliches und alle Alternativen sind nur Absprachen? Du kennst ja nein ,,Problemchen". Oder ist es wirklich so das der Dienstherr sagen kann, 2-3-4-5 Jahre oder garnicht.