ZUR INFORMATION:
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Offene Punkte siehe https://www.bundeswehrforum.de/forum/index.php/topic,75228.0.html
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AUS AKTUELLEM ANLASS:
In letzter Zeit häufen sich in Beiträgen identifizierbare Informationen. Es werden Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und andere detailierte Beschreibungen angegeben. Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das, was Allgemein zugänglich ist - wir werden darauf achten und gegebenenfalls auch löschen
Zitat von: seltsam am 04. Oktober 2018, 13:26:38
Wie ist es möglich, dass ein Reservist, der eine Reservedienstleistung ableistet und demnach Soldat nach dem Soldatengesetz ist, Anspruch auf Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch 2 hat?
Entweder er ist Soldat oder arbeitssuchend.
Zitat von: F_K am 04. Oktober 2018, 14:22:56Na, das ist doch schön. Trotzdem ist es immer noch ein Unterschied, ob ich die Entscheidung treffe und - frei nach George Best - das meiste Gelds für Alkohol, Frauen und schnelle Autos ausgebe, den Rest einfach verprasse, oder eben staatlicherseits zur Vorhaltung für ein halbes Jahr gedrängt werde, mit der Restriktion der Leistungskürzung für diese Zeit.
Ich erkenne schon Deinen Punkt.
ZitatNaja, der Skandal besteht darin, dass das USG eben für einen Soldaten mit bestimmtem Dienstgrad in Übung (Dienstleistung) eine bestimmte Mindestleistung normiert. Das ist der Betrag gem. Anl. für den Zeitraum des Dienstes. So ist das bei jedem, der als Reservist übt.
ZitatBezieher von SGB II gelten hier wohl als Menschen und Wehrübende zweiter Klasse, bei welchen der gleiche Betrag für sechs Monate ausreichen muss.