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Zitat von: Minho am 11. Oktober 2018, 06:34:58
Moin,
Seit ungefähr 1 Jahr bin ich jetzt bei der Bundeswehr und seit 7 Monaten bin ich auf Zaw. Ich war desöfteren Krank und die Ärzte schätzen es ist Psychosomatisch.. darauf hin empfiehlte er mir mit meinem Disziplinar vorgesetzten in der Stammeinheit ein Gespräch zu führen wie es weiter gehen soll (...)
Zitat von: Minho am 11. Oktober 2018, 06:34:58
...darauf hin empfiehlte er mir mit meinem Disziplinarvorgesetzten in der Stammeinheit ein Gespräch zu führen
...wie es weiter gehen soll (Lehrgangsuntauglich für 6 Monate um das zu klären)
...nun bin ich ja eigentlich zufrieden bei der Bundeswehr und würde auch gern weiterhin Soldat bleiben.
Die Frage ist aber ob es möglich aufgrund der Empfehlung vom Arzt Heimatmatnah versetzt zu werden...
Zitat(4) Ein Soldat auf Zeit kann in den ersten vier Jahren seiner Dienstzeit entlassen werden, wenn er die Anforderungen, die an ihn in seiner Laufbahn zu stellen sind, nicht mehr erfüllt. Ein Offizieranwärter, der sich nicht zum Offizier, ein Sanitätsoffizier-Anwärter, der sich nicht zum Sanitätsoffizier, ein Militärmusikoffizier-Anwärter, der sich nicht zum Militärmusikoffizier, ein Feldwebelanwärter, der sich nicht zum Feldwebel, und ein Unteroffizieranwärter, der sich nicht zum Unteroffizier eignen wird, soll unbeschadet des Satzes 1 entlassen werden. Ist er zuvor in einer anderen Laufbahn verwendet worden, soll er nicht entlassen, sondern in diese zurückgeführt werden, soweit er noch einen dieser Laufbahn entsprechenden Dienstgrad führt.