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Autor Andi
 - 29. November 2018, 16:08:50
Zitat von: HubschrauBär am 28. November 2018, 21:58:24
Aber einen Brückentag dadurch zu erzwingen? Naja...

Das hat nichts mit erzwingen zu tun. Der Disziplinarvorgesetzte ist durch die SAZV verpflichtet Mehr- und Minderbelastungen seiner Soldaten im Rahmen der Arbeitszeit (exklusive der persönlichen Urlaubsplanung) exakt zu planen und diese Planungen auch über Jahre nachzuweisen!

Ein Soldat hat darüber hinaus auch kein individuelles Antrags- oder Mitspracherecht in Bezug darauf wann Mehrarbeit erfolgt oder abgegolten wird. Hier wird er ausschließlich durch seine VP vertreten (was natürlich nicht heißt, dass Vorgesetzte nicht trotzdem auf die individuellen Bedürfnisse ihrer Soldaten eingehen/eingehen können, sollten, müssen, da Fürsorge).

Und wenn der Disziplinarvorgesetzte unter Mitwirkung der VP festlegt, dass an einem bestimmten (Brücken-)Tag die Kompanie Mehrarbeitsausgleich hat, dann ist das so. Er kann allerdings niemandem (der z.B. keine Mehrarbeit aufgebaut hat) befehlen nicht doch Urlaub für diesen Tag zu beantragen. Einen TE-Fhr, der anführt, dass er a) keine Mehrarbeit auf dem Konto hat und glaubhaft darlegt, dass b) an er diesem Tag dienstlich durchaus sinnvoll zu tun hätte, werde ich dann logischer Weise nicht nach hause schicken. Den Mannschaftssoldaten aber sicherlich schon, wenn niemand da ist, der ihn führt.

Nichts desto trotz: Einzelfälle sind immer als Einzelfälle zu bewerten und deswegen ist der Hinweis mit der Frage im Intranet der einzig richtige. Der Bürokratiewust, der mit der SAZV geschaffen wurde hat nämlich auf allen Ebenen der Bundeswehr zusätzlich nicht zur Rechtssicherheit beigetragen.

Gruß Andi
Autor HubschrauBär
 - 28. November 2018, 21:58:24
Okay, mit dem Übungsszenario macht das dann ja auch bedingt Sinn.

Aber einen Brückentag dadurch zu erzwingen? Naja...

Meiner Erfahrung nach bin ich am Schreibtisch "brückentags" am effektivsten... Da gibts einfach die wenigsten Störfaktoren ;-)
Autor Andi
 - 28. November 2018, 16:41:57
Zitat von: HubschrauBär am 28. November 2018, 14:35:15
Ist es denn grundsätzlich zulässig den Aufbau von Minusstunden zu befehlen?

Ja, wie ich schrieb.
Man kann beispielsweise auch vor Übungsvorhaben die Wochenstundenzeit z.B. auf 30 Stunden für die gesamte Kompanie heruntersetzen (es bleibt bei 5 Diensttagen die Woche), um dann während des Übungsvorhabens entsprechende Mehrbelastung bereits ausgeglichen zu haben.
Wenn dann einer krank wird und nicht mit auf den Übungsplatz geht hat er aber halt das Problem, dass er die Minusstunden dann irgendwie anders ausgleichen muss.

Wenn man ein System haben will, das alles von Anfang bis Ende durchreglementiert und nachweist geht es halt nicht anders.

Gruß Andi
Autor funker07
 - 28. November 2018, 15:40:55
Grundsätzlich zulässig ist es und in einigen Fällen auch sinnvoll.
Autor HubschrauBär
 - 28. November 2018, 14:35:15
Ist es denn grundsätzlich zulässig den Aufbau von Minusstunden zu befehlen?
Autor KlausP
 - 28. November 2018, 12:47:47
Zitat von: Rollo83 am 28. November 2018, 12:36:16
Na das würde mir aber schmecken wenn mit jemand für einen Brückentag an einem Freitag befehlen würde meinen EU dafür zu opfern.

Von Urlaub befehlen habe ich nichts geschrieben, weil das nicht zulässig ist.
Autor Andi
 - 28. November 2018, 12:42:37
Zitat von: KlausP am 28. November 2018, 12:10:21
Wenn an Brückentagen Mehrarbeit abgebaut werden soll, warum können dann nicht die, die keine Stunden haben, Erholungsurlaub einreichen? Und wer beides nicht mehr hat, muss eben Dienst schieben, und sei es in einer anderen Einheit.

Weil der Disziplinarvorgesetzte dies genau so anordnen kann und auch durchaus muss, wenn entsprechende Dienstzeiten für bestimmtes Personal geplant ist. Das wird dann mit der VP besprochen und das wars.
Der Vorbehalt hinsichtlich der grundsätzlich vorgeschriebenen Zeit zwischen zwei Diensten ist hier der Knackpunkt.

Gruß Andi
Autor Rollo83
 - 28. November 2018, 12:36:16
Na das würde mir aber schmecken wenn mit jemand für einen Brückentag an einem Freitag befehlen würde meinen EU dafür zu opfern.
Autor KlausP
 - 28. November 2018, 12:10:21
Wenn an Brückentagen Mehrarbeit abgebaut werden soll, warum können dann nicht die, die keine Stunden haben, Erholungsurlaub einreichen? Und wer beides nicht mehr hat, muss eben Dienst schieben, und sei es in einer anderen Einheit.
Autor funker07
 - 28. November 2018, 11:14:32
Zitat von: BubbaTraube am 28. November 2018, 09:04:58
Die Seite existiert, doch Sie haben keine Ansichtserlaubnis für diesen Bereich.
Die Startseite von wiki.bundeswehr.org sagt dir auch oben rechts, dass du angemeldet bist?


Also ich sehe das als so nicht zulässig an.
Die Ruhezeiten zwischen Sonntag und Montag werden unterschritten und einen dringenden dienstlichen Grund kann ich dafür nicht erkennen - bei einem normalen Montag dürfte der auch fraglich sein.
Die Rückführung der Fahrzeuge an einem Sonntag klingt auch komisch. Fahren nur die, die Minusstunden haben? In der Rahmendienstzeit geht das nicht?
Auch finde ich hier fraglich, warum man den Soldaten den Sonntag versaut und ob das nicht anders funktioniert. Zumal noch Dinge wie Sonntagsfahrverbot spannend werden könnten.

Abbau von Stunden anzuordnen, wenn ersichtlich ist, dass die Soldaten das Minus normalerweise nicht ausgleichen können, ist das nächste, was mich stört...
Autor BubbaTraube
 - 28. November 2018, 09:04:58
Ich bin im Intranet und auch angemeldet, da liegt nicht das Problem.

Habe die Zeile nun 3x eingegeben und überprüft (auch 4 Augen Prinzip).. Seite nicht gefunden. Möglicher Grund: •Seite nicht gefunden / • Die Seite existiert, doch Sie haben keine Ansichtserlaubnis für diesen Bereich.

Also ich mag jetzt echt nicht als ,,Depp" dastehen, aber es funzt leider echt nicht.

Ich möcht lediglich erfahren ob ich soweit richtig liege das dies so nicht vorgesehen ist. Man hat ja recht wenn man sagt das die aufzubauenden Stunden für die Minusstunden sind und nicht dafür um die direkt wieder abzubauen, aber kann ja dennoch nicht richtig sein nach dem Dienst am Sonntag direkt wieder voll im dienst zu sein nach vielleicht nur 4std unterbrechung.
Autor LwPersFw
 - 28. November 2018, 08:53:18
Probieren Sie es einmal mit der Eintragung dieser Zeile in den Explorer:

https://wiki.bundeswehr.org/display/SAZV/Soldatenarbeitszeitverordnung+-+aktuelle+Diskussion


Und wie Klaus richtig anmerkt ... natürlich im IntranetBw

Dort registrieren Sie sich im Forum ... oben rechts auf der Seite unter "Anmelden"

Beachten Sie den dort gegeben Hinweis !:

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"Melden Sie sich hier mit Ihrer Bundeswehr Intranet Portal Kennung an.
Dort ändern bzw. fordern Sie auch ein neues Kennwort an.
Falls Sie noch keine Zugangsdaten haben, dann können Sie diese im Bundeswehr Intranet Portal beantragen."



Und schon kann es losgehen...
Autor BubbaTraube
 - 28. November 2018, 08:52:25
Im Intranet auf der WikiBw seite. Die Links sind so nicht mehr aktiv. Dann gibt es jedoch noch einen Hinweis das dass BMVg FüSK III ein Mitarbeiterforum betreibt, aber auch das wurde eingestellt laut der Info auf der nächsten Seite :D
Autor KlausP
 - 28. November 2018, 08:49:09
Wo? Im Intranet der Bundeswehr? Oder im normalen Internet? Bei Letzterem können Sie natürlich nichts finden.
Autor BubbaTraube
 - 28. November 2018, 08:45:36
Leider zeigt mir da eine Meldung ständig ,,Seite nicht gefunden" :/