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Autor Ralf
 - 12. Dezember 2018, 16:41:27
Ja, wenn er Lw kommt. Das handhaben ja die TSK unterschiedlich.
Autor lennble
 - 12. Dezember 2018, 15:04:51
Ich lese aus dem Ausgangspost, dass er FWDL 23 war und mitnichten 8 Jahre Dienstzeit inne hatte.

Wie Ralf hier schon richtig schreibt:

Zitat von: Ralf am 12. Dezember 2018, 13:24:43
Wenn eine bestandene GA vorliegt, braucht/darf man als Wiedereinsteller nicht in die GA oder UGL.

So war es bei mir ebenfalls und so wird es ihm als Wiedereinsteller auch gehen.
Autor Amkebo
 - 12. Dezember 2018, 13:40:45
Laufbahnwechsler mit mehr als 8 Jahren Diensterfahrung mussten nach Ernennung FA nochmals ihre Kenntnisse ,,auffrischen". Ist bei Wiedereinstellern nicht anders.
Autor Ralf
 - 12. Dezember 2018, 13:24:43
Wenn eine bestandene GA vorliegt, braucht/darf man als Wiedereinsteller nicht in die GA oder UGL.
Autor KlausP
 - 12. Dezember 2018, 13:15:47
Im Heer durchlaufen UA und FA sowie Eignungsübende (auch Wiedereinsteller) keine GA sondern beginnen mit dem UAL/FAL im FA/UA-Bataillon.
Autor Amkebo
 - 12. Dezember 2018, 13:02:50
Ähm Ja, muss er.

Zitat von: lennble am 12. Dezember 2018, 12:54:37
Bei Einstellung mit höherem Dienstgrad kommt man bei der Luftwaffe in den UGL (die "neue AGA")nach Heide.

Erkenne keinen Fehler meiner Aussage bezüglich der Fallschilderung des Fragestellers, da er eine Verwendung mit seiner Qualifikation anstrebt. Das schließt eine Verwendung als Mannschaftssoldat aus.
Autor lennble
 - 12. Dezember 2018, 12:54:37
Zitat von: Amkebo am 12. Dezember 2018, 12:34:30
Ja musst du.

Ähm nein. Zumindest nicht zwangläufig. Ich bin auch Wiedereinsteller. Meine 1. Dienstzeit war 2004 und musste bei Wiedereinstellung keine neue GA machen. Bei Einstellung mit höherem Dienstgrad kommt man bei der Luftwaffe in den UGL (die "neue AGA")nach Heide.
Ich als Wiedereinsteller konnte allerdings sofort in meine Stammeinheit und von da aus dann zum UL/FL I & FL II Lehrgang nach Appen.

Das alles bezieht sich jetzt auf die Luftwaffe wohlgemerkt.
Autor Amkebo
 - 12. Dezember 2018, 12:34:30
Ja musst du.
Autor KayBee
 - 12. Dezember 2018, 12:31:27
Danke für die Info.

Eine Frage noch: wenn ich vor sieben Jahren nach FWDL23 ausgeschieden bin, wird mir irgendwas der Zeit für meine weitergelaufenen angerechnet? Muss ich noch mal durch die AGA?
Autor Ralf
 - 08. Dezember 2018, 08:21:06
Diese ist Liste ist zwar für den Einzelhandelskfm, aber schon mal ein grober Anhalt: https://www.bundeswehrforum.de/forum/index.php/topic,64593.msg662974.html#msg662974
Ausschlaggebend ist halt, was dann frei ist. Mit einem kfm. Beruf bewerben sich recht viele.
Autor KayBee
 - 07. Dezember 2018, 23:54:32
Zitat von: Ralf am 07. Dezember 2018, 20:21:08
Keine Gedanken gemacht, aber Soldat werden wollen? Einsätze, Verwundung, Tod?!
Ähmm, vielleicht kannst du nachvollziehen, dass das merkwürdig klingt.

Darüber bin ich mir natürlich im klaren. Meine Frage bezog sich auch eher auf die Verwendung mit meiner Qualifikation.

Autor ulli76
 - 07. Dezember 2018, 21:25:50
Passt doch- Feldwebellaufbahn in einer Stabsverwendung. Schulabschluss passt, Berufsausbildung passt, ist überwiegend Büro und bei der Luftwaffe sollte es genug Dienstposten geben.
Autor S1NCO
 - 07. Dezember 2018, 20:33:28
Wie KlausP schon schrieb:
Hier ist ganz klassisch eine Verwendungen im Bereich Personal oder Rechnungsführer möglich.
Gerade in der Laufbahn der Feldwebel sind die Dienstposten aber rar gesät.

Im Bereich Materialbewirtschaftung besteht doch ein recht hoher Bedarf.
Auch Verwendungen in Richtung Flugberatung, Flugbetrieb oder EloKa wären möglich.

Ich würde dir ja Montag die möglichen Verwendungen zeigen, bin aber Gott sei Dank schon im Weihnachtsurlaub.

Am besten gehst du einfach mal zu einem Karriereberater.
Dein Wissen und deine Wünsche sind eher ,,grob".
Autor KlausP
 - 07. Dezember 2018, 20:25:58
Mit Ihrem Berufsabschluß wären Verwendungen in der Laufbahn der Unteroffiziere des allgemeinen Fachdienstes und der Feldwebel des allgemeinen Fachdienstes möglich. Mögliche Verwendungen als PersUffz/PersFw, ReFüFw oder in der MatBewirtschaftung. Die Einstellung könnte als StUffz bzw. StUffz (FA) erfolgen.
Autor Ralf
 - 07. Dezember 2018, 20:21:08
Keine Gedanken gemacht, aber Soldat werden wollen? Einsätze, Verwundung, Tod?!
Ähmm, vielleicht kannst du nachvollziehen, dass das merkwürdig klingt.