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In letzter Zeit häufen sich in Beiträgen identifizierbare Informationen. Es werden Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und andere detailierte Beschreibungen angegeben. Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das, was Allgemein zugänglich ist - wir werden darauf achten und gegebenenfalls auch löschen
ZitatDann sollte man sich gut überlegen, ob man unter dieser Prämisse die Verpflichtung eingeht. Der Dienstherr hat diese Regeln ersonnen, um zu unterbinden, das für die Auslebung der Freizeitaktivitäten Haushaltsmittel draufgegen. Das ist nicht zweckmäßig.
Zitat von: Kugelschreiber am 17. Dezember 2018, 13:32:56
Ach so verstehe. Aber wenn ich die UKV ablehne und eine Wohnung mieten werde, z.B 2 Monate vor Dienstantritt sollte doch alles passen mit der Anerkennung.
Ich verstehe nicht warum, klar weiß ich meine zukünftige Stammeinheit, aber wo ich dann in der zwischen Zeit überall verbleiben werde das weiß ich nicht.
Ein Bahnticket von mir zu meiner Stammeinheit wird mich 150€ kosten. Das macht an einem Wochenende 300€!
Zitat"Bei Neueinstellungen/Übernahme aus einem anderen Dienst- oder Arbeitsverhältnis entscheidet
die Einstellungsbehörde über die Anerkennung einer Wohnung im Sinne des § 10 Absatz 3
BUKG, soweit entsprechende Nachweise vor diesem Anlass durch den bzw. die Berechtigte
vorgelegt werden.
Die Feststellung der Berücksichtigungsfähigkeit einer Wohnung erfolgt nicht,
soweit diese Wohnung in Kenntnis der Einstellung oder Übernahme außerhalb des räumlichen
Zusammenhanges zum Einstellungstruppenteil/zur ständigen Dienststelle eingerichtet wird.
Auf dieser Grundlage trifft die Einstellungsbehörde ihre Entscheidung hinsichtlich der Zusage der UKV."