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Zitat von: mrkA7 am 18. Dezember 2018, 09:43:50Hierbei handelt es sich nicht um eine künstlerische Tätigkeit. Das BVerfG definiert die künstlerische Tätigkeit nach der Mephisto-Entscheidung wie folgt:
Meine Frage ist nun: Muss ich, bevor ich diese Einladung zu dem Partnerprogramm annehme, meinen Dienstherren bzw. Disziplinarvorgestzten um Erlaubniss bitten? Laut Soldatengesetzt müssen sämtliche Nebentätigkeiten angemeldet werden, AUSSER unter anderem künstlerische Tätigkeiten (wo ich das hier einordnern würde). [...] Die Einnahmen würden sich MAXIMAL auf wenige hundert euro im Jahr belaufen .. zwischen 50 und 150 Euro vielleicht.
Zitat von: Bumblebee am 18. Dezember 2018, 12:14:52ZitatWas ist Twitch:
Twitch ist eine Live-Streaming-Platform, ähnlich wie Twitch
Achso
ZitatWas ist Twitch:
Twitch ist eine Live-Streaming-Platform, ähnlich wie Twitch