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Zusammenfassung

Autor BSG1966
 - 03. Januar 2019, 16:42:10
Dann soll der "Bekannte" einfach mal nachfragen? Also nicht bei uns, sondern bei denen, denen er das unterschreiben soll? Wenn er im Bewerbungsverfahren "vergessen" hat, diese Angaben zu machen, nun, dann sollte er dies jetzt schleunigst nachholen, weil Einstellungsbetrug und so.
Autor Ralf
 - 03. Januar 2019, 05:12:24
Er soll wohl am 01.02. seine Eignungsübung antreten, also seinen Dienst in der Truppe. Seine Eignungsüberprüfung hat bereits am KarrC Bw stattgefunden.
Im Bewerbungsbogen hat er doch dazu Aussagen zu machen, dort ist genau formuliert, was wie zu beantworten ist. Das hat er sicherlich wahrheitsgemäß gemacht. Also schreibt er auf das Anschreiben, dass über die im Bewerbungsbogen hinaus gemachten Angaben, keine neuen/weiteren Verfahren hinzugekommen sind.
Autor duffyduck1803
 - 03. Januar 2019, 01:50:15
Hallo an alle,

mein Bekannter ist wegen Betruges vor mehr als 5 Jahren verurteilt worden und soll jetzt zum 01.02.2019 eine Eignungsprüfung antreten zum FW. In seinem Anschreiben steht, er soll bestätigen, dass er nicht rechtskräfigt verurteilt wurde. Kann er dies nun unterschreiben auch wenn er mit den Prüfoffizieren drüber gespochen hat und diese ihn für geeignet halten??? Er soll Luftbildauswertefeldwebel werden...

Viele Grüße

duffyduck1803