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Zitat... Das ist jetzt aber eine Grundsatzdiskussion, die an der eigentlichen Frage vorbei geht. ...
ZitatD. h. es werden 4 x so viele Soldaten benötigt ... und da haben wir ja jetzt schon zu wenig.Das würde nur zutreffen, wenn man bei den älteren auch nur eine 5jährige Verwendung ansetzen würde, macht man aber nicht. Auch hier werden die Verpflichtungszeiten voll gerechnet.
ZitatBtw: wie ist das eigentlich gedacht: geht dann auch eine Laufbahn mit benötigter ZAW über 30?Erst einmal heißt die Antwort dazu "ja". Die untergesetzlichen Bestimmungen müssen ja (dann?) erst noch geschrieben werden, da könnten ja auch noch Einschränkungen hinzukommen. N.m.B. aber dahingehend nicht. Letztendlich muss ein ausgewogenes Verhältnis Ausbildung-Nutzung bestehen, dann ist das Alter egal. Ggf. werden ja einige Verwendungen im Alter reglementiert, das wäre möglich, wenn sich das ableiten ließe. Beispiele könnten sein: Infanteristen nur bis x, FlgDst nur bis x (wobei hier ja die spezielle Eigungsfeststellung sowieso erfolgt und man aufgrund dessen von einem Grenzalter absehen könnte, weil sich das durch die EF feststellen ließe).
Zitat von: Lexy610 am 28. Dezember 2018, 16:48:40Der 3jährige Ausbildungsberuf wäre die Fachkraft für Schutz und Sicherheit. Und soweit ich mich erinnere, ist die auch nicht für den Fachdienst verwertbar. Für den Truppendienst kann eine Ausbildung per se nicht verwertbar sein.
Ausbildung zur Servicekraft und Sicherheit. Keine Weiterbildung, eine richtige Ausbildung-