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Autor LwPersFw
 - 04. Februar 2019, 11:57:58
Da zum 01.01.2019 das Umzugsrecht eine grundsätzliche Umstellung erfahren hat, empfehle ich Ihnen, diese Fragestellungen - schriftlich - an die Sie einstellende Behörde zu richten.


Einiges finden Sie hier

https://www.bundeswehrforum.de/forum/index.php/topic,64631.0.html

...im Anhang zum letzten Beitrag vom 08.01.2019
Autor Floor2303
 - 03. Februar 2019, 12:33:41
Bei mir sieht es wohl so aus, dass ich ein Angebot für die Direkteinstellung in den mittleren nichttechnischen Dienst in Kürze erhalte. Die Einstellung wird wohl ca 500 km von meinem jetztigen Hauptwohnsitz entfernt sein. Hier habe ich allerdings einen Kündigungsausschluss von jetzt noch 2 Jahren, wie verhält sich dies dann in Bezug auf einen Umzug. Würde ich dann zunächst keine UKV erhalten, sondern eine Wohnung/Unterkunft gestellt bekommen? Wäre dies dann eine sog. Zweitwohnung (steuerpflichtig), die vom Bund übernommen wird? Würde ich dann dennoch eine Heimfahrt pro Mont erhalten und/oder Trennungsgeld oder ist das Trennungsgeld dann quasi die Zweitwohnung? So ganz blicke ich da leider noch nicht durch. Und wie schaut es generell aus mit Versetzungen, bzw. Umbewerbungen nach ein paar Jahren oder ggfs. vor der UKV zurück in Heimatnähe bei Direkteinstellungen?
Ich freue mich über Informationen...