ZUR INFORMATION:
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AUS AKTUELLEM ANLASS:
In letzter Zeit häufen sich in Beiträgen identifizierbare Informationen. Es werden Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und andere detailierte Beschreibungen angegeben. Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das, was Allgemein zugänglich ist - wir werden darauf achten und gegebenenfalls auch löschen
Zitat von: Critikon am 26. Februar 2019, 15:42:22
Gibt es mittlerweile eine Antwort auf die Frage, ob man sich auf die SUrlV oder die Verordnung A-1420/12 berufen kann? Also ob einem bei einem dienstlichen Umzug 2 Tage nach der SUrlV zustehen oder nur 1 Tag nach der A-1420/12?
Zitat von: LeK am 19. Februar 2018, 22:13:26
"Die Behauptung, jede Vorschrift sei ein Befehl ist jedenfalls hanebüchener Unsinn." So etwas habe ich doch niemals behauptet .....
ZitatTrotzdem ist doch der Untergebene immer erstmal auf die Entscheidung seines Vorgesetzten angewiesen - und diese ist für ihn sehr wohl verbindlich.
Zitat von: LeK am 19. Februar 2018, 19:42:15
Bei der Vorgesetztenverordnung handelt es sich genausowenig um ein Gesetz im formellen Sinne wie bei einer Dienstvorschrift bzw dem Erlass. Und in der Tat liegt bezüglich beidem die Zuständigkeit beim Bundesministerium der Verteidigung; auch damals(TM) schon, als dies zum ersten Mal verordnet wurde.
Zitat von: F_K am 19. Februar 2018, 14:06:13
Soldaten sind keine Beamte - die SUrlV ist daher für diese Personengruppe NICHT anwendbar.
Zitat von: F_K am 19. Februar 2018, 14:06:13
Aber, wie dargestellt, hier eher rechtstheorie - PRIVATER Umzug wird in beiden Fällen nicht mit Sonderurlaub "belohnt".