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Zitat von: andreas2505 am 03. Juni 2015, 13:33:28
hallo
Ich befinde mich zur Zeit im einer Therapie wegen Spielsucht in einer Fachklinik. Dies wurde vom zuständigen Truppenarzt und dem Sanitätsdienst entsprechend genehmigt. Meine Frage ist nun ob ich zu dieser Zeit trennungsgeldberechtigt bin und dieses nach Rückkehr beantragen kann.
Ich bin SaZ 12 und besitze einen anerkannten Hausstand.
ZitatIch befinde mich zur Zeit im einer Therapie wegen Spielsucht in einer Fachklinik. Dies wurde vom zuständigen Truppenarzt und dem Sanitätsdienst entsprechend genehmigt.Das schrieb hier mal jemand und zeigt die Möglichkeiten.
Zitat von: Tom1992 am 03. März 2018, 11:22:02
Guten Tag liebstes Forum,
Ich habe festgestellt das insbesondere durch die Trennung mit meiner Ex Frau ich mein Leben nicht mehr im Griff habe und ich in Spielsucht gerutscht bin. Alleine kann ich diverse Kredite nur mühsam bedienen und als Ausweg ( warum auch immer ) bin ich in die Spielsucht geruscht. Als Portepee weis ich, das der Sozialdienst eine geeignete Ansprechstelle ist. Allerdings vermute ich dienstliche Folgen dadurch. Mir würde man sowas nicht zutrauen. Da ich eher ein als konservativ und gradliniger Typ bekannt bin.
Ich habe Gelesen, die Bundeswehr schickt solche Suchtkranken oft zu einer stationären Therapie. Das würde bedeuten, ich falle dienstlich aus. Aber ich muss meine Finanzelle Situation in Angriff nehmen und bin auf die Fachkompetenz des Sozialdienstes angewiesen. Was meint ihr dazu ? Liebe Grüße