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Zusammenfassung

Autor F_K
 - 15. März 2019, 22:00:46
So ein Dienstposten, und dann so eine Frage?

Auf Basis einer abgeschlossenen Ü2 kann entsprechend ermächtigt werden - und bis eine Ü3 "durch" ist, feiert man ggf. zweimal Sylvester - macht bei einer RDL nur sehr begrenzt Sinn .. einfach Mal MilSich Lehrgänge besuchen oder der Auskunft des SichBeauftragten vertrauen ...

@ kestrel:

Naja ...
Autor Kestrel
 - 15. März 2019, 21:57:18
Der Dienststellenleiter ist derjenige, der über die Höhe der sicherheitsempfindlichen Tätigkeit entscheidet. Der Sicherheitsbeauftragte berät diesen, aber er trifft nicht die abschließende Entscheidung. Die Organisationsgrundlage des jeweiligen Dienstposten sollte - je nach dem tatsächlichen Bedarf der Dienststelle - regelmäßig angepasst werden. Den dafür nötigen Papierkram scheuen aber viele Dienststellen - und so stimmen die Organisationsgrundlagen (IS-Org) oftmals nicht mit dem tatsächlichen Bedarf überein.

Es gibt zwei Möglichkeiten, die die Überprüfung der Stufe Ü3 (in den Streitkräften) zwingend erforderlich machen:
1. Zugang zu VS der Stufe "Streng geheim" (das kommt extrem selten vor)
2. Zugang zu Angelegenheiten der FmAufkl.

Trifft einer dieser beiden Punkte bei Dir zu?
Autor bundeswehrtyp
 - 15. März 2019, 20:04:25
Grüße an alle.

Ich habe ein Anliegen , bzw. vielleicht ein Verständnisproblem.
Mein Dienstposten ist gem. IS-Org als Ü3-Tätigkeit ausgeschrieben und ich bin im Besitz einer aktuell gültigen Ü2.
Nun wollte ich übern den S2 eine Ü3  einleiten lassen und er meinte das wäre nicht nötig.
Es könne der Dienststellenleiter auf die Empfehlung des S2 von der Ü3 auf diesen DP absehen.

Meiner Ansicht ist die Forderung für den DP gem. der IS-Org bindend.
Könnt Ihr mir Klarheit zu diesem Sachverhalt geben.