Neuigkeiten:

ZUR INFORMATION:

Das Forum ist auf einen neuen Server umgezogen, um den Betrieb langfristig sicherzustellen. Zugleich wurde das Board auf die aktuelle Version 2.1.4 von SMF aktualisiert. Es sollte soweit alles laufen, bei Problemen bitten wir um Nachsicht und eine kurze Information.
Offene Punkte siehe https://www.bundeswehrforum.de/forum/index.php/topic,75228.0.html

Wer "vergeblich" auf Mails des Forums wartet (Registrierung bestätigen/Passwort zurücksetzen), sollte bitte in den Spam-Ordner seines Mailpostfachs schauen. Die Zustellprobleme, die der alte Server hatte, bestehen nicht mehr. Auch Mails an Google oder 1und1-Konten werden erfolgreich zugestellt. Wenn eine Mail im Spam-Ordner liegt, bitte als "Kein Spam" markieren, damit wird allen geholfen.

AUS AKTUELLEM ANLASS:

In letzter Zeit häufen sich in Beiträgen identifizierbare Informationen. Es werden Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und andere detailierte Beschreibungen angegeben. Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das, was Allgemein zugänglich ist - wir werden darauf achten und gegebenenfalls auch löschen


Antworten

Der Beitrag verursachte die folgenden Fehler, die behoben werden müssen:
Achtung: In diesem Thema wurde seit 120 Tagen nichts mehr geschrieben.
Wenn du nicht absolut sicher bist, dass du hier antworten willst, starte ein neues Thema.
Einschränkungen: 10 pro Beitrag (10 verbleibend), maximale Gesamtgröße 8 MB, maximale Individualgröße 8 MB
Deaktiviere die Dateianhänge die gelöscht werden sollen
Klicke hier oder ziehe Dateien hierher, um sie anzuhängen.
Erweiterte Optionen...
Verifizierung:
Bitte lasse dieses Feld leer:
Gib die Buchstaben aus dem Bild ein
Buchstaben anhören / Neues Bild laden

Gib die Buchstaben aus dem Bild ein:
Wie heißen die "Luft"streitkräfte Deutschlands?:
Wie heisst der Verteidigungsminister mit Vornamen:
Wie heißen die "Land"streitkräfte Deutschlands?:
Shortcuts: mit Alt+S Beitrag schreiben oder Alt+P für Vorschau

Zusammenfassung

Autor NB
 - 27. März 2019, 22:26:49
Ach ja bei meinem Schulleiter war ich auch. Geht soweit alles klar. Werde dann direkt nach der mündl. Prüfung das Zeugnis erhalten.
Autor NB
 - 27. März 2019, 22:19:03
Zur Klarstellung: -Die Aussage kam nicht von der MSM, sondern von meinem Zuständigen beim ACFüKrBw.
                         -04.07 weil ich direkt nach meiner mündl. Prüfung anreisen soll.

Ich werde in den nächsten Wochen wahrscheinlich nochmal Rückmeldung zu dem Thema bekommen. Ich melde mich dann wieder.

Niklas
Autor miguhamburg1
 - 27. März 2019, 18:38:20
Die rechtliche Frage ist beschrieben. Ferienbeginn in Baden-Württemberg ist der 29.07. Woher jetzt als Dienstantritt der 04.07. kommen soll, erschließt sich mir genausowenig, wie die Grundlage für die angebliche Aussage (von wem eigentlich?) der MSM.

Davon abgesehen, ich hatte das bei meinem Dienstantritt ähnlich. Da ich allerdings sämtliche Abiturprüfungen absolviert hatte, begannen zwar die Schulferien formal nach meinem Dienstantritt (wegen eines Wochenendes) am 03. Juli, aber ich hatte meine Zusage und den damaligen Einberufgungsbescheid zum Dienstantritt meiner Schule vorgelegt und gut war es. Für die Übergabe der Abiturzeugnisse wurde ich dann von meiner GA-Einheit beurlaubt.

Der Fragensteller sollte also mit diesem Anliegen zuerst an den Schulleiter herantreten, um die Sachlage mit ihm zu klären und dann erst Verbindung zum ACFüKrBw aufnehmen, falls d´tatsächlich der Dienstantritt verschoben werden muss.
Autor KlausP
 - 27. März 2019, 12:43:47
Ich frage mich gerade, wer denn an der Marineschule solche windigen Auskünfte erteilt. Als Spieß hätte ich mich davor schwer gehütet, meinen Chef eindringlich davor gewarnt und meine GeZi-Soldaten hätten sich 'n Fön dafür abgeholt.
Autor Ralf
 - 27. März 2019, 12:12:10
Ich streite es auch nicht ab, dass es pragmatisch ist. Aber es ist halt rechtlich nicht zulässig. Mit welcher Begründung ist dann der Dienstantritt am 04.? Stell dir vor, er verunglückt auf dem Weg am 04.07.? Noch "besser", stell dir vor, er verunglückt am 04.07. in der Kaserne. Wer soll für die ärztl. Behandlung aufkommen? Es gibt ja keine dienstl. Notwendigkeit, dass er da ist, sein Dienstantritt ist ja nicht wirksam geworden. Und Wenn die Einheit formal den 01.07. als Dienstantrittstag meldet, wäre das ein Dienstvergehen.
Deswegen: einfach mal so sagen, dann komm halt später ist m.E. sehr problematisch.
Autor dunstig
 - 27. März 2019, 08:40:58
Naja, das Problem kann aber auch jeder bekommen, der wegen Elternzeit oder Teilzeit nachdienen darf. Und zumindest hier in dem Konzern ist es problemlos möglich, an beliebigen Tagen eingestellt zu werden. Würde mich wundern, wenn das bei dem Bedarf an Arbeitskräften hier in Bayern irgendwo noch anders gehandhabt werden würde. Aber selbst wenn, kommt man durch den BFD schon über die Runden für die paar Wochen. Zumindest besser, als den Eltern noch ein Jahr auf der Tasche liegen zu müssen wegen ein paar Tagen.

Klar, für die Personalführung und Verwaltung ist es etwas extra Aufwand, wenn da ein paar außerhalb der Reihe ein paar Tage als Nachzügler rumlaufen. Aber den Bewerber ein Jahr warten lassen und riskieren, dass er sich umorientiert und dabei einen Dienstposten unbesetzt lassen?

Wie gesagt, für mich überwiegen die Vorteile dieser pragmatischen Lösung. Alles andere ist etwas zusätzliche Bürokratie. Das zu Ändern liegt aber auf einer anderen Ebene.
Autor Ralf
 - 27. März 2019, 08:23:27
Man muss halt genau schauen, was das bedeutet:
§ 2 Absatz 3 Satz 1 des Soldatengesetzes räumt zu Gunsten der Soldaten die Möglichkeit ein, dass die Zeit vom 1. oder 16. eines Monats an als Dienstzeit angerechnet werden kann, wenn wegen eines Wochenendes, gesetzlichen Feiertages oder eines unmittelbar vorhergehenden Werktages ein anderer Tag für den Beginn des Wehrdienstverhältnisses bestimmt worden ist und der Soldat den Dienst an diesem Tag angetreten hat.
Insbesondere für die Bemessung von Leistungen nach dem Soldatenversorgungs­gesetz - vgl. § 2 Absatz 1 SVG - und im Hinblick auf erforderliche Beförderungsdienstzeiten der Soldatenlaufbahnverordnung  - vgl. § 5a Absatz 2 SLV - bedeutet die derzeitige Regelung, dass die Dienstzeit eines Soldaten nicht erst mit dem tatsächlichen Dienstantritt (z.B.: 04.07.), sondern zu dessen Gunsten bereits zum Ersten des Einstellungsmonats (hier z.B.: 01.07.) zu berücksichtigen ist- somit  auch  für  faktisch  nicht  geleistete  Tage.

Bei abweichenden Dienstantritt kommen die Regelungen des § 2 Absatz 3 SG und damit eine Dienstzeitfiktion zum 1. oder 16. des Einstellungsmonats nicht mehr zum Tragen. Der spätere tatsächliche Dienstantritt wäre dann allein ausschlaggebend für die weitere Berücksichtigung bei der Anwendung des SVG und der SLV. Eine günstigere Anrechnung ,,nicht geleisteter'' Tage käme dann nicht mehr in Betracht.

Die Dienstzeitenden fallen nicht mehr auf den Letzten eines Monats und damit müssen z.B. wegen der Bezüge der betroffenen Soldaten für den Entlassungsmonat einzelne Tage berechnet werden. Ggf. gibts Friktionen bei der anschließenden, nahtlosen Aufnahme einer Ausbildung bzw. einer Beschäftigung - in der Regel zum Ersten eines Monats.
Autor dunstig
 - 26. März 2019, 19:52:58
@Ralf: Da bin ich ja prinzipiell bei dir. Das ist aber etwas, das muss auf anderer Ebene geändert werden. Kurzfristig wird's für den TE also eher schwierig. So wie es jetzt läuft muss der TE nicht ein Jahr warten und die Marine bekommt den Dienstposten besetzt. Sehe es deswegen eher pragmatisch.
Autor Ralf
 - 26. März 2019, 19:42:14
Zitat von: dunstig am 26. März 2019, 18:06:50
Aber wie soll man es sonst für beide Seiten unkompliziert und praktikabel händeln, wenn nicht einfach so?
Indem die Marine auch einen DE zum 01.08 anbietet oder bspw. die Länder sich auf solche Termine mit dem Abitur einstellen. Aber nicht, einfach mal so etwas raushauen, ohne die Konsequenzen zu bedenken.
Autor KlausP
 - 26. März 2019, 18:10:15
Indem man dem Einplaner schon mitteilt, dass das in dieser Konstellation Komplikationen gibt. Der kann das nämlich nicht wissen, wie jedes Bundesland und jede Schule das handhabt.
Autor dunstig
 - 26. März 2019, 18:06:50
Aber wie soll man es sonst für beide Seiten unkompliziert und praktikabel händeln, wenn nicht einfach so?
Autor KlausP
 - 26. März 2019, 18:05:14
Zitat... Und die Aufforderung zum Dienstantritt sagt auch etwas anderes aus. ...

Eben. Normalerweise wird das Dienstverhältnis nämlich nicht begründet, wenn der Bewerber nicht zu dem dort angegebenen Termin erscheint. Und die Schule kann die Aufforderung gar nicht abändern.
Autor Ralf
 - 26. März 2019, 17:58:41
ZitatHab jetzt angerufen. Mir wurde gesagt, dass ich direkt nach meiner mündl. Abiturprüfung (04.07.) in den Norden fahren soll.
Ich kann solche Aussagen immer nur schwer verstehen. Die Dienstzeit wird dann nicht auf den 01.07. zurückgerechnet, d.h. die Beförderung zum Lt erfolgt dann auch nicht mit Wirkung vom 01.07.2022, sondern zum 04.07. und das DZE ist dann der 03.07.2032 und nicht der 30.06.
Und die Aufforderung zum Dienstantritt sagt auch etwas anderes aus.
Autor NB
 - 26. März 2019, 17:33:05
Hab jetzt angerufen. Mir wurde gesagt, dass ich direkt nach meiner mündl. Abiturprüfung (04.07.) in den Norden fahren soll. Ich muss also einen Entlassungsbescheid bei meiner Schule holen.
Wenn es ganz schlecht läuft muss ich ein Jahr warten  :'(.
Autor Ralf
 - 22. März 2019, 04:42:32
Es gibt bspw. genau deswegen den Dienstantritt zum 01.08., jedoch nur bei der Lw.
Aber du wirst nicht mit dem Problem alleine sein. Ich würde mal versuchen mit Mürwik Kontakt aufzunehmen, wie die das in der Vergangenheit immer geregelt haben.