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Zusammenfassung

Autor LwPersFw
 - 08. April 2019, 07:07:37
Zitat von: Deepflight am 07. April 2019, 11:06:11
Deutliches NEIN

Wer dies selbst nachlesen möchte ... siehe u.a. ZDv A-1130/1 , Anlage A-4

Ohne Genehmigung der zuständigen Vorgesetzten ... siehe @Deepflight
Autor Deepflight
 - 07. April 2019, 11:06:11
Deutliches NEIN
Autor LwPersFw
 - 06. April 2019, 08:07:02
Autor JLo
 - 05. April 2019, 22:22:17
nein
Autor DarfManDas1
 - 05. April 2019, 22:19:24
Wie wäre es mit einer ja/nein Antwort? Würde ich es noch wissen, würde ich nicht fragen.
Autor KlausP
 - 05. April 2019, 22:14:35
Sie sind doch belehrt worden. Und bei dieser Sicherheitsbelehrung hat der S2 bestimmt auch was zu Verhalten in sozialen Medien ausgesagt.
Autor DarfManDas
 - 05. April 2019, 22:11:08
Kurze Frage. Darf man als Soldat ein Foto von sich und einem Kameraden aus dem Gefechtsdienst stellen? Mit Einwilligung von ihm. Account ist privat gestellt.