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AUS AKTUELLEM ANLASS:
In letzter Zeit häufen sich in Beiträgen identifizierbare Informationen. Es werden Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und andere detailierte Beschreibungen angegeben. Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das, was Allgemein zugänglich ist - wir werden darauf achten und gegebenenfalls auch löschen
Zitat von: RefüPerser d.R. am 11. April 2019, 08:12:29
Auszug aus der von den KC verwendeten
" Erklärung zum Nachweis einer Wohnung im Sinne des § 10 Absatz 3 BUKG"
3. Änderungen in den persönlichen Verhältnissen (z.B. Einrichten einer Wohnung, Änderung des Familienstandes, etc.) die sich bis zum Dienstantritt ergeben, sind unverzüglich schriftlich dem Karrierecenter der Bundeswehr (Adresse des jeweiligen KC) mitzuteilen.
Eine nach dem Dienstantritt abgegebene Meldung kann nachträglich nicht mehr berücksichtig werden
Zitat von: RefüPerser d.R. am 11. April 2019, 07:09:23Zitat von: KlausP am 10. April 2019, 19:38:31
Dabei ist zu beachten, dass der eigene Hausstand vor Bekanntgabe der Einplanungsentscheidung anerkannt sein muß! Wenn Sie also bereis eingeplant sind, wird das nichts mit der Anerkennung als berücksichtigungsfähiger Hausstand.
Aus der Erfahrung: Die KC ändern die UKV Entscheidung auch noch wenn die Wohnung erst nach der Einplanungsentscheidung angemietet wurde.
Zitat von: KlausP am 10. April 2019, 19:38:31
Dabei ist zu beachten, dass der eigene Hausstand vor Bekanntgabe der Einplanungsentscheidung anerkannt sein muß! Wenn Sie also bereis eingeplant sind, wird das nichts mit der Anerkennung als berücksichtigungsfähiger Hausstand.