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Zitat von: Tasty am 05. April 2019, 16:12:48Zitat von: Jamez am 05. April 2019, 09:24:44
1.) Die Verpflegung war nicht kostenlos und wurde nicht unentgeltlich bereitgestellt, sondern nur bereitgestellt.
Dann gilt für Dich zusätzlich zu Abs 4a Satz 8 auch noch Satz 10: "Hat der Arbeitnehmer für die Mahlzeit ein Entgelt gezahlt, mindert dieser Betrag den Kürzungsbetrag nach Satz 8."
Wenn Du nachrechnest wirst Du merken, dass damit die Kürzung so gut wie vom Tisch ist.
Zitat von: Jamez am 05. April 2019, 09:24:44
1.) Die Verpflegung war nicht kostenlos und wurde nicht unentgeltlich bereitgestellt, sondern nur bereitgestellt.
Zitat von: Jamez am 05. April 2019, 09:24:44Zitat von: Rekrut84 am 04. April 2019, 22:51:04
Noch eine Ergänzung:
Du hast 8,19 pro Tag Trennungsgeld bekommen für die Verpflegung. Gibst aber an, dass du 15€ Ausgaben hattest, für eine Verpflegung die für dich kostenlos war.
Da solltest du merken, dass das nicht passen kann.
Okay ich hätte noch zwei Dinge dazu schreiben sollen, damit es verständlicher gewesen ist:
1.) Die Verpflegung war nicht kostenlos und wurde nicht unentgeltlich bereitgestellt, sondern nur bereitgestellt.
2.) Ich habe selbst gefrühstückt (dafür leider keine Rechnungen mehr), Mittagessen zu 50% in dem Casino zu 50% in der TrpKüchen und Abendessen immer selbstständig (habe da teilweise noch Rechnungen auf der CC mit Essen um die 30-40 Euro, allerdings nicht für jeden Tag, sonst hätte ich ja nicht die Pauschale für 24 Euro genommen, sondern den vollen Betrag.
Zitat von: Rekrut84 am 05. April 2019, 08:28:14Zitat von: Tasty am 04. April 2019, 23:59:07
Für die Kürzung der Pauschbeträge im Steuerrecht würde mich die gesetzliche Grundlage interessieren, solltest Du mal nachfragen.
Zu den Wäschekosten würde ich mich mit 250€ zufrieden geben. Mehr anerkannt zu bekommen kann funktionieren, ist aber Glückssache, das lohnt denke ich den Widerspruch nicht.
§ 9 Abs. 4a Satz 8 EStG
Zitat von: Rekrut84 am 04. April 2019, 22:51:04
Noch eine Ergänzung:
Du hast 8,19 pro Tag Trennungsgeld bekommen für die Verpflegung. Gibst aber an, dass du 15€ Ausgaben hattest, für eine Verpflegung die für dich kostenlos war.
Da solltest du merken, dass das nicht passen kann.
Zitat von: Tasty am 04. April 2019, 23:59:07
Für die Kürzung der Pauschbeträge im Steuerrecht würde mich die gesetzliche Grundlage interessieren, solltest Du mal nachfragen.
Zu den Wäschekosten würde ich mich mit 250€ zufrieden geben. Mehr anerkannt zu bekommen kann funktionieren, ist aber Glückssache, das lohnt denke ich den Widerspruch nicht.
Zitat von: Jamez am 04. April 2019, 20:23:22
Ich habe für meine Kommandierungen folgendes berechnet:
-Steuerfrei vom Bund erstattet an TG 8,19 pro Tag, dementsprechend habe 24 Euro-8,19 Euro --> 15,81 Euro als Werbungskosten geltend gemacht, das ist soweit richtig oder ?