Autor: LwPersFw
« am: 01. Mai 2019, 09:00:24 »Wenn Sie, wie @Klaus bereits anmerkte, die Wohnung nicht beim KarrC vor Einstellung angezeigt hatten, gilt:
Wenn Sie umgezogen sind...
Können Sie sich die neue Wohnung als berücksichtigungsfähig anerkennen lassen.
Wenn Sie danach Versetzt oder Kommandiert werden... ab 30 km vom Wohnort entfernt ... können Sie TG erhalten.
Sie werden aber kein TG zwischen dieser neuen Wohnung und aktueller Stammeinheit erhalten.
Ggf. können Sie den Umzug bei der Steuer absetzen .... da Sie näher an die Arbeitsstelle ziehen ... Ob Sie die dafür notwendigen Bedingungen erfüllen, müssen Sie einmal prüfen.
Wenn Sie umgezogen sind...
Können Sie sich die neue Wohnung als berücksichtigungsfähig anerkennen lassen.
Wenn Sie danach Versetzt oder Kommandiert werden... ab 30 km vom Wohnort entfernt ... können Sie TG erhalten.
Sie werden aber kein TG zwischen dieser neuen Wohnung und aktueller Stammeinheit erhalten.
Ggf. können Sie den Umzug bei der Steuer absetzen .... da Sie näher an die Arbeitsstelle ziehen ... Ob Sie die dafür notwendigen Bedingungen erfüllen, müssen Sie einmal prüfen.