ZUR INFORMATION:
Das Forum ist auf einen neuen Server umgezogen, um den Betrieb langfristig sicherzustellen. Zugleich wurde das Board auf die aktuelle Version 2.1.4 von SMF aktualisiert. Es sollte soweit alles laufen, bei Problemen bitten wir um Nachsicht und eine kurze Information.
Offene Punkte siehe https://www.bundeswehrforum.de/forum/index.php/topic,75228.0.html
Wer "vergeblich" auf Mails des Forums wartet (Registrierung bestätigen/Passwort zurücksetzen), sollte bitte in den Spam-Ordner seines Mailpostfachs schauen. Die Zustellprobleme, die der alte Server hatte, bestehen nicht mehr. Auch Mails an Google oder 1und1-Konten werden erfolgreich zugestellt. Wenn eine Mail im Spam-Ordner liegt, bitte als "Kein Spam" markieren, damit wird allen geholfen.
AUS AKTUELLEM ANLASS:
In letzter Zeit häufen sich in Beiträgen identifizierbare Informationen. Es werden Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und andere detailierte Beschreibungen angegeben. Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das, was Allgemein zugänglich ist - wir werden darauf achten und gegebenenfalls auch löschen
ZitatIch kann den dienstlichen Zweck dieses "Befehls" nicht erkennen... und ohne dienstlichen Zweck ist es kein Befehl.
Zitat von: KillBurn93 am 17. Mai 2019, 12:06:33
Und wenn die Mitteilung über die Feldjäger/Polizei/Staatsanwaltschaft kommt passiert dies nicht?
Zitatallein schon um ihm die sache "schonend" beizubringen und ihm damit den wind aus den segeln zu nehmen
ZitatNun war besagter Kamerad der Auffassung, diesen Befehl nicht ausführen zu müssen, da er sich dadurch selbst eines Dienstvergehens verdächtig gemacht hätte, denn auf die Frage des Disziplinarvorgesetzten, warum er sich melden würde, hätte er entweder a) die Wahrheit gesagt und sich natürlich selbst belastet, b) gelogen und damit ein Dienstvergehen begangen oder c) die Aussage verweigert und dem Disziplinarvorgesetzten somit einen konkreten Hinweis auf ein Dienstvergehen gegeben, woraufhin er die Pflicht gehabt hätte, zu ermitteln.
Zitat von: bayern bazi am 17. Mai 2019, 08:01:26
( dass selbe wenn dich die "lokal polize"i dich blitz / unter drogen - alkohol ec erwischt)
Zitat... Das Auskunftsverweigerungsrecht ist das Recht eines Zeugen und Zeuge ist der Soldat in diesem Fall wohl nicht. ...