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AUS AKTUELLEM ANLASS:
In letzter Zeit häufen sich in Beiträgen identifizierbare Informationen. Es werden Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und andere detailierte Beschreibungen angegeben. Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das, was Allgemein zugänglich ist - wir werden darauf achten und gegebenenfalls auch löschen
Zitat von: F_K am 16. Mai 2019, 18:15:25@ F_K:
@ Kestrel:
Bitte einfach im Gesetz lesen - Sab Schutz gibt es explizit in zwei Stufen.
Zitat von: F_K am 16. Mai 2019, 19:32:17Ü2 VS sowie Ü3 "beinhalten" auch den Sabotageschutz. Wenn ein entsprechender gültiger Abschluss vorliegt, dann ist die Durchführung einer Ü2 SabSchtz unnötig - und somit unzuläsig. Eine betroffene Person mit einer Ü2 VS oder einer Ü3 kann Zugang zu einem Bereich gewährt werden, der dem SabSchtz unterliegt.
1 1 2 3 - ist inhaltlich auch Sabotageschutz.
Zitat von: F_K am 16. Mai 2019, 10:41:51Man muss hier UNTERSCHEIDEN - nämlich zwischen der "einfachen" Ü1 SabSchutz und den deutlich aufwändigeren Ü2 / Ü3 Geheimschutz.Es gibt keine "Ü1 SabSchtz", sondern nur eine "Ü2 SabSchtz". Und die Ü3 bzw. die "normale" Ü2 dienen dem Verschlussachenschutz. Also: Ü2 VS.
(...)
Bei Ü2 / Ü3 Geheimschutz erhält man eine Rückmeldung - ich bin mir nicht sicher, ob dies auch für Ü1 Sabschutz gilt - die Einheit kann Dir aber sicherlich nach Dienstantritt sagen, wie der Status ist.
Zitat von: Speirs93 am 16. Mai 2019, 14:11:53Die SEinstÜ hat eine ganz andere rechtliche Grundlage, entspricht ansonsten aber völlig der Ü1. Im Prinzip könnte nach erfolgtem Abschluss also Zugang zu "VS-Vertraulich" gewährt werden - und zeitlich begrenzt mit anschließender "Ermächtigungssperre" sogar zu "Geheim". Oder in Verbindung mit einer eingeleiteten Ü2 VS auch dauerhaft zu "Geheim".
Also ist eine Ü1,Ü2,Ü3 nochmal ein separater Schuh, welcher nach DA bevorsteht und ich lediglich die SEinstÜ abgegeben habe, die ja jeder vorher durchlaufen muss? Ich weiß, dass ich auf jeden Fall keine Ü2 und Ü3 durchlaufen muss, da ich nicht in so einen relevanten Bereich kommen werde. Reicht dann nicht schon die SEinstÜ oder ist der Unterschied zur Ü1 wirklich nochmal ein Stück gravierender?
Zitat von: Rekrut84 am 16. Mai 2019, 15:47:50Also für die Ü1 habe ich einen Brief bekommen, dass keine negativen Erkenntnisse zu mir vorliegen.War das im Rahmen der Einstellung oder war das eine "reguläre" Ü1? Und von wem kam denn das Schreiben, vom SiBe oder aus dem Personalbereich?