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Zitat von: 2Cent am 18. Juni 2019, 13:36:28
Meines Wissens nach gilt das Arbeitsplatzschutzgesetz auch für sie.
ZitatGesetz über den Schutz des Arbeitsplatzes bei Einberufung zum Wehrdienst (Arbeitsplatzschutzgesetz - ArbPlSchG)
§ 16a Wehrdienst als Soldat auf Zeit
(1) Dieses Gesetz gilt auch im Falle des Wehrdienstes als Soldat auf Zeit 1.
für die zunächst auf sechs Monate festgesetzte Dienstzeit,