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Zusammenfassung

Autor InstUffzSEAKlima
 - 24. Juni 2019, 21:22:58
Der gesunde Menschenverstand sagt, dass die Zweiradnutzung in Uniform im Nahbereich durchaus sinnvoll sein kann, aber nicht über mehrere hundert Kilometer, einmal quer durch das Land. Trotz der gegenüber PKW höheren möglichen Geschwindigkeiten, wird sich das keiner antun, regelmäßig auf diese Weise zu pendeln. Die fehlende Möglichkeit, übliche Gepäckmengen zu transportieren, sei da noch das geringste Problem.
Autor F_K
 - 23. Juni 2019, 11:51:46
Lieber Bär,

"Univil" ist explizit verboten - insoweit hätte der Vorgesetzte ohne diesen Passus keine Möglichkeit der Genehmigung des Tragens ziviler Bekleidung / Ausrüstung zur Uniform.

Insoweit ist diese Ziffer der Vorschrift notwendig und sinnvoll.

Schon lustig, dass hier sinnvolle Vorschriften kritisiert werden.
Autor HubschrauBär
 - 23. Juni 2019, 11:43:40
Zugegeben, das Beispiel ist nicht optimal. Dennoch sehe ich auch ohne den zitierten Vorschriftentext kein Problem.

Das Tragen der Uniform auf dem Heimweg im privaten Fahrzeug ist meisst erlaubt.
Jeder Vorgesetzte sollte zu dem Schluss kommen, dass die Nutzung privater Schutzbekleidung dazu gehört.

Sicher wird es immer wieder Vorgesetzte geben, die Sorge haben eine sinnvolle Entscheidung zu treffen ohne eine exakte Vorschrift in der Hinterhand zu haben.
So werden dann im Alltag oft keine Entscheidungen getroffen, oder es folgt pauschal "geht nicht, da nicht explizit erlaubt".

Oft habe ich das Gefühl, dass so mancher Führer das Problem, aus Angst im Vorschriftenwirrwarr gegen irgendetwas zu verstossen, eher aussitzt als einen sinnvollen Entschluss im Sinne der Sache zu treffen und und im Zweifelsfall eben begründen zu können.
Autor ulli76
 - 22. Juni 2019, 18:05:19
Naja- das macht schon Sinn. Eben weil die Mischung sonst explizit verboten ist. Das würde ja sonst dazu führen, dass Soldaten in Uniform ohne Schutzbekleidung fahren würden oder dass Vorgesetzte die Nutzen der Fahrzeuge in Uniform verbieten könnten.
So ist es geregelt, dass man private Fahrzeuge fahren darf (und eben auch Fahrzeuge die das Tragen einer Schutzbekleidung erfordern) und dazu handelsübliche Schutzbekleidung. Bei Motorradfahrern ist auch z.B. der Nierengurt zur Uniform üblich.
Autor HubschrauBär
 - 22. Juni 2019, 17:59:17
Zitat von: Pericranium am 22. Juni 2019, 17:54:49
Zitat von: HubschrauBär am 22. Juni 2019, 17:52:02
Ich habe ja auch nicht behauptet, dass es nicht geregelt ist.

Ich halte es für Unfug, dass etwas, dass bei Anwendung des gesunden Menschenverstands ausser Frage stünde sinnlos Platz in einer Vorschrift einnimmt.

Sinn würde es ja vielleicht noch machen, wenn der Dienstherr die Nutzung eines Zweirads in Uniform ohne entsprechenden Helm verbieten würde.

Ihr voriges Posting war eindeutig zweideutig formuliert.
Aber jetzt verstehe ich das, was Sie meinten und nehme das mit dem Nasenbär zurück  ;D
Gelobe Besserung hinsichtlich einer eindeutigen Wortwahl ;-)
Autor Pericranium
 - 22. Juni 2019, 17:54:49
Zitat von: HubschrauBär am 22. Juni 2019, 17:52:02
Ich habe ja auch nicht behauptet, dass es nicht geregelt ist.

Ich halte es für Unfug, dass etwas, dass bei Anwendung des gesunden Menschenverstands ausser Frage stünde sinnlos Platz in einer Vorschrift einnimmt.

Sinn würde es ja vielleicht noch machen, wenn der Dienstherr die Nutzung eines Zweirads in Uniform ohne entsprechenden Helm verbieten würde.

Ihr voriges Posting war eindeutig zweideutig formuliert.
Aber jetzt verstehe ich das, was Sie meinten und nehme das mit dem Nasenbär zurück  ;D
Autor HubschrauBär
 - 22. Juni 2019, 17:52:02
Ich habe ja auch nicht behauptet, dass es nicht geregelt ist.

Ich halte es für Unfug, dass etwas, dass bei Anwendung des gesunden Menschenverstands ausser Frage stünde sinnlos Platz in einer Vorschrift einnimmt.

Sinn würde es ja vielleicht noch machen, wenn der Dienstherr die Nutzung eines Zweirads in Uniform ohne entsprechenden Helm verbieten würde.
Autor Pericranium
 - 22. Juni 2019, 17:46:46
Verzeihung,  mittlerweile A1-2630/0-9804.
Punkt 118 stimmt allerdings noch.
Autor Pericranium
 - 22. Juni 2019, 17:43:45
Zitat von: HubschrauBär am 22. Juni 2019, 17:34:27
Zitat von: ulli76 am 21. Juni 2019, 18:34:29
In irgendeiner Vorschrift stand mal sinngemäß dass beim Rad- oder Motorradfahren ein Helm zur Uniform getragen werden darf.

Ich wüsste nicht, was dagegen spricht.
Was für ein Unfug, dass sowas per Vorschrift geregelt wird.

Da fällt mir wieder eine Aussage von Herrn Bartels in seinem Bericht aus 2018 ein

Für Leute wie Sie, sollte man den Nasenbär der Woche wieder einführen.
Punkt 118 in der Zentralrichtlinie A2-2630/0-0-5:
Zitat118.
Uniform- und dienstliche Ausrüstungsteile dürfen nicht zur Zivilkleidung und zivile Oberbekleidung darf nicht zur Uniform getragen werden, ausgenommen handelsübliche Schutzbekleidung bei der Benutzung eines privaten Fahrzeugs.
Autor HubschrauBär
 - 22. Juni 2019, 17:34:27
Zitat von: ulli76 am 21. Juni 2019, 18:34:29
In irgendeiner Vorschrift stand mal sinngemäß dass beim Rad- oder Motorradfahren ein Helm zur Uniform getragen werden darf.

Ich wüsste nicht, was dagegen spricht.
Was für ein Unfug, dass sowas per Vorschrift geregelt wird.

Da fällt mir wieder eine Aussage von Herrn Bartels in seinem Bericht aus 2018 ein
Autor tmssr
 - 22. Juni 2019, 17:24:23
Eigentlich hatte ich mir gedacht, nach der DZ zur Polizei zu gehen, die nehmen ja zumindest teilweise sehr gerne Exsoldaten. Aber ich hätte auch die Chance bei Verwandten eine Ausbildung zu bekommen, das heißt, auch mit 30 kriege ich ziemlich sicher was in die Wege geleitet. Trotzdem danke für den Tipp :)
Autor ulli76
 - 22. Juni 2019, 17:21:01
Achso- noch der allgemeine Praxistipp, auch wenn er nichts mit der Frage zu tun hat (wir machen hier ja ganzheitliche Beratung ;-) ): Mach nach der Schule ruhig eine Ausbildung- eigentlich egal was, irgendwas wo du Spass dran haben könntest. Wenn du Grenni werden willst, bietet sich halt irgendwas in Richtung Kfz, Technik, Metallbau oder so an, ist aber nicht soo entscheidend.
Hat verschiedene Vorteile: Du wärst älter und reifer wenn du zum Bund kommst. Handwerkliches Geschick und Kenntnisse kann man immer gebrauchen. Wenn du die im Dienst verletzt und dann nicht mehr auf dem Acker rumturnen kannst, hättest du besser Möglichkeiten, dass man dich anders einsetzen kann und wenn du die Bundeswehr nach 12/13 Jahren wieder verlässt, hast du was, worauf du aufbauen kannst und müsstest nicht mit den jungen Schulabgängern in die Ausbildung.
Autor tmssr
 - 22. Juni 2019, 17:07:38
Das weiß ich, das ist mir bewusst
Autor miT
 - 22. Juni 2019, 17:06:16
Und besagte Lehrgänge währen dann auch erstmal nicht in Augustdorf.
Autor BulleMölders
 - 22. Juni 2019, 15:16:41
Bevor ich mich mit solchen Fragen beschäftige, wurde ich mich ja erstmal darauf konzentrieren, in die Feldwebellaufbahn und die gewünschte Verwendung zu kommen.
Denn erfahrungsgemäß ist es für 17 jährige nicht ganz einfach die Eignung für die Feldwebellaufbahn zu bekommen.