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AUS AKTUELLEM ANLASS:
In letzter Zeit häufen sich in Beiträgen identifizierbare Informationen. Es werden Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und andere detailierte Beschreibungen angegeben. Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das, was Allgemein zugänglich ist - wir werden darauf achten und gegebenenfalls auch löschen
Zitat von: LwPersFw am 24. Juni 2019, 15:37:59
Das sollte dem KC genügen.
Zitat von: F_K am 23. Juni 2019, 10:43:21Das Schreiben wurde von der Wohnungsgesellschaft unterschrieben und genehmigt.
Wer hat denn das Schreiben unterschrieben?
Wie sind die Pflichten übernommen worden?
Zitat von: Ralf am 23. Juni 2019, 09:52:13
Das mit den 6 Monaten stimmt nicht. Es muss vorher eine Wohnung bestehen, bevor eine Einstellung/Versetzung dem Betreffenden bekannt gegeben wurde.
Ob das Schreiben ausreicht, wird das KarrC Bw prüfen. Wenn es ein Mietvertrag wäre: ja. So wird man schauen müssen, welchen Status das Schreiben hat.