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Autor KlausP
 - 15. Juli 2019, 09:58:44
Während der Ermessensfreistellung sind Sie weiterhin Soldat und erhalten Ihre normalen Dienstbezüge weiter. In der Zeit sind Sie lediglich vom militarischen Dienst freigestellt. Übergangsgebührnisse erhalten Sie erst nach Ihrem regulären DZE.
Autor Lenny90
 - 15. Juli 2019, 09:46:23
Guten Morgen,

ich habe eine Frage bezüglich der Zahlung der Übergangsgebührnisse.

Ich habe DZE am 31.12.2019.

Habe aber ab Oktober eine Ermessensfreistellung beantragt von 3 Monaten welcher auch stattgegeben  wurde.

Werden die Übergangsgebührnisse erst ab Januar 2020 gezahlt oder schon im Oktober, weil ich ja quasi bis zum DZE vom Dienst freigestellt bin?.

Vielen Dank im Voraus.

Mit freundlichen Grüßen.