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Zusammenfassung

Autor DieEhefrau
 - 01. August 2019, 22:18:07
auch das gerne.
Autor särsch
 - 01. August 2019, 22:11:28
Work-Life-Balance
Autor DieEhefrau
 - 01. August 2019, 21:14:05
Zitat von: RefüPerser d.R. am 01. August 2019, 20:33:53
10 Monate pro Kalenderjahr, als drüber mit Ausnahmegenehmigung
Sach ich doch: "Work-live-Balance"  8)
Autor RefüPerser d.R.
 - 01. August 2019, 20:33:53
10 Monate pro Kalenderjahr als drüber mit Ausnahmegehnemigung

Gesendet von meinem SM-A520F mit Tapatalk

Autor LwPersFw
 - 01. August 2019, 20:13:46
Zitat von: DieEhefrau am 01. August 2019, 17:57:31
@LwPersFw: du möchtest also, dass er seinen PersFw sanft quält, in dem er seine RDL kurz unterbricht (Work-live-Balance herstellen) und dann nach einer Woche wieder beginnt, nachdem er vom AL die Rückendeckung für die Zulage hat. Der ganze Papierkrieg ist bestimmt gigantisch.

Ich quäle nicht ...  ;D

Und das Genannte ist nicht meine Idee...

...sondern die Vorgabe unseres Dienstherrn ... in der Vorschrift, die die Vergabe des Zuschlags regelt...
Autor DieEhefrau
 - 01. August 2019, 19:53:54
 ;) Sollte man nicht nach 11 Monaten (pro Jahr) eine Pause einlegen ... weiß nicht mehr, woher ich das habe.

Ich bin davon ausgegangen, dass TE auch erstmal kürzer Zeiten ausmacht und dann verlängert wird, wenn weiter Bedarf besteht (so macht es zumindest Ehemann)  ... natürlich nicht mit der Begründung "Work-live-Balance" die RDL vorzeitig beenden :o   ...  vorzeitig beenden käme jetzt echt nicht kollegial rüber!
Autor RefüPerser d.R.
 - 01. August 2019, 19:18:30
Und Siegburg wird bei der Änderung auch aufhorchen. Und noch entscheidet Siegburg über RDL's

Gesendet von meinem SM-A520F mit Tapatalk

Autor F_K
 - 01. August 2019, 18:24:51
@ Ehefrau:

Netter Gedanke - natürlich kann man, mit Papierkrieg, eine RDL verkürzen (nicht mit der Begründung "Work live Balance").

Dann aber kurz danach eine neue RDL beantragen funktioniert halt nicht - da dann die möglichen Gründe als offensichtlich nicht zutreffend erscheinen müssen.

Für die Work live Balance hat der Kamerad ja Urlaub.
Autor DieEhefrau
 - 01. August 2019, 17:57:31
@LwPersFw: du möchtest also, dass er seinen PersFw sanft quält, in dem er seine RDL kurz unterbricht (Work-live-Balance herstellen) und dann nach einer Woche wieder beginnt, nachdem er vom AL die Rückendeckung für die Zulage hat. Der ganze Papierkrieg ist bestimmt gigantisch. 
Autor särsch
 - 01. August 2019, 16:41:08
Zitat von: Waldmann am 01. August 2019, 08:22:55
Und wer hat darauf Unterschrieben? S1-Fw/Offz oder der Disziplinarvorgesetze?

Das Angebot kam stets vom PersFw (G1/S1).
Ob und ggf. wer in diesem Vorgang vor- bzw. nachgeschaltet ist, weiß ich nicht. Richtiger Ansprechpartner ist aber, wie hier schon erwähnt, der zuständige 1er-Fw.
Autor LwPersFw
 - 01. August 2019, 14:58:08
Nochmal als Hinweis:

"Es ist auch möglich, sich nach bereits ohne Angebot/Verpflichtung erfolgten Dienstleistungen gemäß dem IV. Abschnitt des SG noch für 19 bzw. 33 Tage Reservistendienst im laufenden
Kalenderjahr zu verpflichten. Die vor Eingehen der Verpflichtung geleisteten Reservistendienste bleiben dann bei der Berechnung der Erfüllung dieser Verpflichtung unberücksichtigt."
Autor F_K
 - 01. August 2019, 10:33:16
Anmerkung:

(Schreib-) Fehler können bei Daten Mal passieren - ein bewusstes Zurückdatieren wäre ggf. eine Falschbeurkundung / Dienstvergehen.

Hier sollte daher jeder seine Formulierungen überdenken.

Einen Rechtsanspruch auf ein Angebot gibt es nicht - nachträglich ist es nicht möglich.
Autor RefüPerser d.R.
 - 01. August 2019, 09:53:37
Wenn ich dem Soldat ein Angebot hätte machen wollen, hätte ich es gemacht.

Ja, ich kann ihre Verärgerung über die eventuelle Unkenntnis des S1-Personals verstehen.

Und meinem Verständnis nach informiere ich mich was es alles zu beachten gibt wenn ich eine RDL leisten möchte und was mir für meinen guten Willen zusteht.

Sie haben doch immer noch das Recht sich  über das Nichtunterbreiten des Angebotes zu beschweren. Aber ihre Beschwerde hier im Forum nutzt nichts. Ja, sie können hier Erfahrungswerte sammeln und dann in Ihrer Beschwerde vortragen, dass es in anderen Einheiten zurück datiert wurde. Nur das wird Ihnen vermutlich für Ihren konkreten Einzelfall nichts nützen.

Auch wenn es weh tut, finden Sie sich für diesen Fall damit ab. Die Chance noch den Verpflichtungszuschlag zu bekommen geht gegen null.

Und nochmals ganz deutlich: Ich kann ihre Verärgerung wirklich nachvollziehen.
Autor Waldmann
 - 01. August 2019, 09:26:53
Zitat von: RefüPerser d.R. am 01. August 2019, 09:06:13
Nicht gewusst = nicht informiert.

Demnach wuerden sie als S1 dem vor Ihnen sitzenden Reservsiten nur darauf Antworten worauf er Sie expliziert anspricht und keine weiteren Hinweise? Denn Ihrer Logik nach, haette er sich ja selbst informieren koennen? Das wiederspricht dem Sinn von Fachabteilungen, weil der einzelne Soldat nie ein allumfassendes Wissen zu allen ihm im Dienstbetrieb wiederfahrenden Eventualitaeten haben kann.
Autor RefüPerser d.R.
 - 01. August 2019, 09:06:13
Nicht gewusst = nicht informiert.

Siehe Broschüre https://www.bundeswehrkarriere.de/blob/108466/d4322243057902210b891b12b5d73434/broschuere-reservist-ihre-zweite-karriere-data.pdf Seite neun letzter Absatz.

" Verpflichtungszuschlag (bei Verpflichtung vor dem ersten Tag des Dienstantrittes in einem Kalenderjahr aufgrund eines besonderen Angebotes für mindestens 19 bzw. 33 Tage pro Kalenderjahr)