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AUS AKTUELLEM ANLASS:
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Zitat von: Opa_Hagen am 19. August 2019, 08:29:22
Servus,
also sind die Regelungen des BesStMG grundsätzlich nicht anwendbar auf RDL?
bspw:
,,4. Zulage für militärische Führungsfunktionen
.
.
.
4. als Truppführer oder in vergleichbarer Führungs- oder Ausbildungsfunktion
das wären ja hier Resis, die auf DP wie KTF, KpFw, MatBewFw.... arbeiten
Der aktive SaZ, BS bekommt Stellenzulage, der RDL nicht.
Zitat
§ 1 Anwendungsbereich
(1) Dieses Gesetz regelt die Besoldung der 1.
Beamten des Bundes; ausgenommen sind Ehrenbeamte,
2.
Richter des Bundes; ausgenommen sind ehrenamtliche Richter,
3.
Berufssoldaten und Soldaten auf Zeit.