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Autor don_fcc
 - 08. September 2006, 10:33:41
Doch ich hatte damit schon zu tun, aber ich habe mich nie damit befasst und dachte mir immer der Refü wird schon das richtige erzählen und machen.
Wie hoch ist der Pauschalbetrag?
Autor Huey
 - 08. September 2006, 10:30:31
Ist eigentlich gar nicht so kompliziert-viel merkwürdiger finde ich es,das ein SaZ 8 bisher mit diesem Thema scheinbar nicht in Berührung gekommen zu sein scheint...


Wenn die UKV zugesagt wird, bekommst du als Lediger einen Pauschalbetrag..

Autor don_fcc
 - 08. September 2006, 10:19:11
Also bei Zusage der UKV bin ich sozusagen gear**** und es gibt nix. Ich hoffe mal das sie es nicht zusagen aber die Anträge habe ich und werde sie jetzt erstmal einreichen und dann sehen was kommt. Ist wirklich ein kompliziertes Thema.Aber falls es nichts gibt ist es auch nicht so schlimm da das Trennungsgeld ja von den Kosten der Fachausbildung abgeht. Also wir werden sehen.
Familienheimfahrt ist unabhängig davon,oder!?
Autor wolverine
 - 08. September 2006, 10:09:50
Im Grundsatz haben Sie richtig verstanden! Es gibt Ausnahmen (z. B. umzugswillig aber keine adäquate Wohnung verfügbat oder eben familiäre Gründe) aber das kann man wirklich nur im Einzelfall entscheiden. Mietzuschuss gibt es nicht. Sie haben aber als Soldat des Standortes Anspruch auf bundeseigene oder Bundesdarlehenswohnungen. Das läuft über die Wohnungsfürsorge und auch diese ist Teil der Truppenverwaltung (oder wie immer diese jetzt heisst!).

Wenn Sie jedoch bisher in der Kaserne wohnhaft waren, stellt sich natürlich die Frage, wovon Sie jetzt entschädigungsfähig getrennt sind - auch bei Nichtusage UKV.
Autor don_fcc
 - 08. September 2006, 10:05:14
Also ich bin nicht an die BW-Fachschule gegangen sondern mache meine Fachausbildung an einer zivilen Bildungseinrichtung aber nur für ein halbes Jahr also bis zum Februar danach findet eine berufliche Umschulung in der Nähe meines Wohnortes (nicht Dienstort) statt.

Also habe ich es richtig verstanden das :
Zusage UKV = kein TG
keine UKV Zusage = TG

Was bekommt man dann für den Fall das UKV zugesagt wird, wohl nichts also auch keinen Mietzuschuss oder sionstiges!?
Autor wolverine
 - 08. September 2006, 09:45:24
Von der Dauer der geplanten Verwendung und den persönlichen/ familiären Verhältnissen.
Beispiel: Wenn man für längere Zeit für einen Ausbildungsgang an einen anderen Ort muss, wird in der Regel Umzugskostenvergütung zugesagt und kein Treennungsgeld gewährt. Das ist natürlich Abhängig davon, ob der Betreffende verheiratet ist und evtl. Kinder hat. Dan verändern sich die nötigen Zeitspannen.

Wenn ich einmal vermute, dass Sie als Z 8 für zwei Jahre an eine Bw-Fachschule versetzt werden und keine Famile haben und sogar vorher in der Kaserne wohnhaft waren (so habe ich das aus Ihrem Beitrag verstanden), denke ich nicht, dass Sie TG-berechtigt sind. Aber genaue Auskunft für den Einzelfall sollten Sie wirklich über die Truppenverwaltung erfragen. Meiner Erfahrung nach, ist man dort auch kompetenter als bei den ReFüh´n.
Autor don_fcc
 - 07. September 2006, 15:52:22
Zitat von: wolverine am 07. September 2006, 15:46:32
Wurde denn UKV zugesagt oder nicht? Das ist ziemlich entscheidend.

Hallo,

ich habe bislang noch keinen Bescheid, habe ersteinmal einen Feststellungsbogen (ich vermute zur Feststellung der UKV) dafür ausfüllen müssen. Reisekosten für die Dienstantrittsreise hab ich bekommen.
Wovon hängt die Entscheidung den ab ob UKV oder nicht?
Autor wolverine
 - 07. September 2006, 15:46:32
Wurde denn UKV zugesagt oder nicht? Das ist ziemlich entscheidend.
Autor wolverine
 - 07. September 2006, 15:45:36
Wurde denn UKV zugesagt oder nicht? Das ist ziemlich entscheidend.
Autor don_fcc
 - 06. September 2006, 20:06:02
Ja hoffentlich, das ist für mich einfach zu hoch   :-[
Vielleicht ist ja einer hier. Wäre gut
Autor BPz M88
 - 06. September 2006, 19:56:30
... vielleicht taucht noch einer auf ;)
Autor don_fcc
 - 06. September 2006, 19:54:41
Zitat von: BPz M88 am 06. September 2006, 19:50:30
Moin Moin!

Trennungsgeld, Reisebeihilfe usw ist ein nicht ganz einfaches Thema.
Uns bevor du hier eine Falschberatung" erhälst, wende dich am Besten an deinen ReFü... der ist der Fachmann.


Ich dachte hier ist vielleicht ein Refü unterwegs der mir ein paar Tips geben kann.
Autor BPz M88
 - 06. September 2006, 19:50:30
Moin Moin!

Trennungsgeld, Reisebeihilfe usw ist ein nicht ganz einfaches Thema.
Uns bevor du hier eine Falschberatung" erhälst, wende dich am Besten an deinen ReFü... der ist der Fachmann.


Gruß BPz M88
Autor don_fcc
 - 06. September 2006, 17:34:04
Hallo,
ich wollte erstmal allen hier Hallo sagen ich bin nämlich neu hier. Nun zu meinem Problem:

Ich bin nach 6,5 Jahren als SaZ 8 nun in BFD gegangen.
Das heisst ich habe eine Fachausbildung begonnen. Mein Dienstort war in Bayern und die Ausbildung findet in NRW statt.
Nun habe ich viele Anträge vom BFD bekommen und sehe da einfach nicht durch was mir nun zusteht.
Also es gibt ja Reisekosten (RK), Trennungsgeld (TG) bei auswärtigem Verbleib, Reisebeihilfen(RBH).

Steht mir nun Trennungsgeld zu, wenn ja wieviel. Da gibt es ja für die ersten 14 Tage Trennungsreisegeld+Trennungstagegeld?
Gibt es das auch wenn ich mir vorher bereits eine Wohnung am "neuen Standort" gesucht habe oder nur wenn man im Hotel schläft?
Was ist das Trennungsübernachtungsgeld?
P.S.: Ich bin ledig und habe dadurch soweit ich weiss am alten Standort in der Kaserne eine Unterkunft.

Vielleicht ist ja ein Rechnungsführer oder jemand mit Plan hier, der mich einfach mal dazu aufklären kann. Falls noch weitere Angaben benötigt werden stehe ich gern zur Auskunft bereit. Ich bin echt für jeden Tip dankbar.