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Autor FoxtrotUniform
 - 21. August 2019, 14:22:06
Nur(!) soviel, bezüglich des Rauchens gibt es Dynamik in den Regelungen der Zeiterfassung.

Gesendet von meinem Mobilgerät

Autor Rekrut84
 - 21. August 2019, 13:13:47
Zitat von: Tasty am 21. August 2019, 11:09:16
Zitat von: Mero89 am 21. August 2019, 07:14:03
Würde es aber nach mir gehen müssten sich alle Raucher ausstempeln wenn man rauchen möchte.

Und wer sich auf eine Tasse Kaffee zu einem Kollegen /Kameraden ins Büro setzt muss dann auch ausstempeln? 🤔
Ziemlich weltfremd, oder? Es ist illusorisch, dass Arbeitnehmer 100% ihrer Arbeitszeit ausschließlich mit konstruktiver Arbeit verbringen. Auch die Pflege sozialer Kontakte gehört dazu.
Was dem einen das Rauchen, ist dem anderen der "Kaffeetratsch".

Arbeitsrechtlich sieht es tatsächlich so aus, dass Raucherpausen nicht zur Arbeitszeit gehören und deshalb nicht vergütet werden müssen. Gilt übrigens auch für den Kaffeetratsch. Untersagt der Arbeitgeber diese Raucherpausen sogar, und man verstößt dagegen kann dies eine Kündigung begründen.
Autor Ralf
 - 21. August 2019, 11:46:04
Die Argumentation hinkt insofern, als dass der soziale Kontakt des Kaffeetrinkens ja auch durch Raucher zusätzlich wahrgenommen wird.
Letztendlich kenne ich da nur ein faires System, das bei einer ziv. Bekannten gilt: verlässt man den Arbeitsplatz aufgrund nichtdienstlicher Tätigkeit, logt man sich am PC aus. Von ihren 60 Minuten Arbeitszeit hat sie 55 Minuten am Arbeitsplatz zu sein. Alles darüber hinaus geht zu Lasten des Arbeitszeitkontos.

Das Thema Rauchen und ausloggen ist aber nicht Kern der Frage des TE:
Autor Tasty
 - 21. August 2019, 11:09:16
Zitat von: Mero89 am 21. August 2019, 07:14:03
Würde es aber nach mir gehen müssten sich alle Raucher ausstempeln wenn man rauchen möchte.

Und wer sich auf eine Tasse Kaffee zu einem Kollegen /Kameraden ins Büro setzt muss dann auch ausstempeln? 🤔
Ziemlich weltfremd, oder? Es ist illusorisch, dass Arbeitnehmer 100% ihrer Arbeitszeit ausschließlich mit konstruktiver Arbeit verbringen. Auch die Pflege sozialer Kontakte gehört dazu.
Was dem einen das Rauchen, ist dem anderen der "Kaffeetratsch".
Autor S1NCO
 - 21. August 2019, 07:55:52
@Mero89, ist jetzt aber kein Problem, welches nur bei Dienststellen mit Gleitzeit auftritt.
Wenn ich zum Sport gehe und am Rauchbereich vorbei komme, darf ich mir auch anhören "Na, schon wieder Zeit für Sport?".  ;D
Autor Mero89
 - 21. August 2019, 07:14:03
Melden macht frei, also ab nach oben damit. Wer solch ein Dienstvergehen begeht gehört auch zur Rechenschafft gezogen.

Das sind keine kleinen Sachen mehr wie zB bereits beschrieben mit dem Fahrrad zu kommen, einstempeln dann eine zu rauchen... da drückt man noch ein Auge zu.
Würde es aber nach mir gehen müssten sich alle Raucher ausstempeln wenn man rauchen möchte. Als Nichtraucher ist man da der Arsch denn die Zeiten die geraucht werden
sind immens hoch wenn man das mal zusammen rechnet, da könnte man als Nichtraucher locker einen Tag mehr Urlaub pro Monat erhalten.
Autor wolverine
 - 17. August 2019, 11:06:30
Jetzt weiß ich endlich warum ich am Telefon nie jemand erreiche. ;D
Autor S1NCO
 - 17. August 2019, 11:00:39
Oder, wie in München erlebt:
Morgens kommen, die Karte von der Frau mitnehmen, beide einloggen und sie kommt dann irgendwann.
Als Paar kann man sich da ja schön abwechseln.  :D
Autor FoxtrotUniform
 - 17. August 2019, 10:52:24
...morgens kommen, einloggen, wieder raus und erstmal Rauchen, mit dem Fahrrad kommen, einloggen und erstmal duschen...

Gesendet von meinem Mobilgerät

Autor Brötchen.mit.Zwiebelmett
 - 17. August 2019, 09:27:14
Vor etlichen Jahren hatten wir auch so einen Fall . Ein OStFw ( zum Zeitpunkt der Beförderung der jüngste OStFw des Heeres) wurde auch erwischt.Ende vom Lied war das er dann wieder "nur" StFw war.

Aber es gab ähnliche Vorfälle
-Morgens einloggen und erst einmal gemütlich in die TK frühstücken gehen.
-Freitags Dienstschluss machen aber vorher noch Duschen und in Zivil umkleiden und erst nach über 1. Stunde ausloggen.
-und 2 Kameraden die sich kurz vor Dienstschluss/Ausloggen auf Stube noch regelmäßig Lieb hatten
Autor Tasty
 - 16. August 2019, 21:00:01
Zitat von: Tommie am 16. August 2019, 19:25:10
Und ganz ehrlich: Für Betrüger in der Besoldungsgruppe A13 oder höher, habe ich exakt NULL Verständnis! Die würde ich noch während der Ermittlungen mit einem Uniformtrageverbot und Hausverbot belegen!
Und bis A12 wäre es nicht so schlimm?? 😯
Autor Pericranium
 - 16. August 2019, 20:55:12
So einen Drückeberger-Kameraden (SU) hatte ich auch mal, als ich noch HG war.
Drei Mal die Woche zum Sport gegangen (Dienst bis 16:30, er war meist schon 14:30 weg).
Ich wurde misstrauisch, als ich ihn mal zufällig dabei gesehen habe, wie er einfach heimgefahren ist.
Wollte das dann weiter beobachten und melden, aber Tags drauf sollte er alleine von 8-16 Uhr Stellung halten, während wir anderen unterwegs waren.
Was sein Pech war, der Vorgesetzte hatte was vergessen und ist um 9:30 Uhr nochmal zurück, wo jedoch keiner mehr vor Ort war.
Anruf durch Connections, 9 Uhr hatte der werte Kamerad die Düse gemacht.
Da kam dann auch raus, wie viele dutzende Male in der Vergangenheit er schon vorzeitig heim ist.

Das gab eine Sprengung hinter verschlossenen Türen, die sich gewaschen hat.
Aber er ist noch zu mild davon gekommen, weil der eigentliche Chef nicht da war.
Der hätte ihn vermutlich eigenhändig erwürgt  ;D
Autor FoxtrotUniform
 - 16. August 2019, 20:25:38
Damit geh' ich 100 % d'accord Tommie. Und falls(!) hier wirklich gedeckelt wird knallt es richtig.

Gesendet von meinem Mobilgerät

Autor Tommie
 - 16. August 2019, 19:25:10
Nachdem aber vermutlich weder der Dezernatsleiter, noch dessen Stellvertreter in Besoldungsgruppen der BBesO B anzutreffen sind, müssen Sie wohl oder übel ihre Arbeitszeit erfassen ;) !

Hier gilt nach wie vor: Meldung an den DV der Stufe 2 des Dezernatsleiter und die beiden werden quasi gemeinsam hinaus marschieren, ohne Anspruch auf Pension, etc. ...

Und ganz ehrlich: Für Betrüger in der Besoldungsgruppe A13 oder höher, habe ich exakt NULL Verständnis! Die würde ich noch während der Ermittlungen mit einem Uniformtrageverbot und Hausverbot belegen!
Autor Andi8111
 - 16. August 2019, 17:57:09
Immer dran denken, ab B Besoldung leistet man Vertrauensarbeitszeit ;)