ZUR INFORMATION:
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Offene Punkte siehe https://www.bundeswehrforum.de/forum/index.php/topic,75228.0.html
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AUS AKTUELLEM ANLASS:
In letzter Zeit häufen sich in Beiträgen identifizierbare Informationen. Es werden Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und andere detailierte Beschreibungen angegeben. Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das, was Allgemein zugänglich ist - wir werden darauf achten und gegebenenfalls auch löschen
Zitat von: wolverine am 20. August 2019, 18:06:08
Wenn definitiv keine Unterkunft gestellt werden kann, können auch tägliche Heimfahrten bezahlt werden. Eventuell muss da noch geprüft werden, ob dies billiger ist als ein Hotel anzumieten.
Zitat von: LoggiSU am 21. August 2019, 08:10:57
Grundlage: B-1457/4
Zitat von: Opa_Hagen am 21. August 2019, 11:03:33
Lass Dir vom KasFw bescheinigen, dass Dir keine Unterkunft am Dienstleistungsort zur Verfügung gestellt werden kann. Hilfreich ebenfalls, wenn Du Dir vom Kdr Befreiung vom Wohnen in der Gemeinschaftsunterkunft geben lässt. Kannst über KpFw bekommen. Mit den beiden Sachen dann zum ReFü, die haben meist ein Erfassungsblatt (ankreuzen, an welchen Tagen Du pendelst), und dann geht das problemlos.
Jedenfalls bei mir seit 6 Jahren, und in verschiedenen Standorten. Hab jetzt die entsprechende DV nicht zur Hand, aber glaub mir, das geht so und ist auch so vorgesehen.