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Autor KlausP
 - 01. November 2019, 11:10:30
Zitat... Wird die Differenz zwischen Erfahrungsstufe 1 und 5 nachgezahlt ...

Ja.
Autor Martin93
 - 01. November 2019, 10:29:33
Guten Tag,

ich hätte eine Frage an Sie. Sobald man zum SaZ ernannt wird, erhält man, sofern alles seitens BaPersBw passt, seine Erfahrungsstufenfestzung.
Nehmen wir mal an, nach den 4 Monaten Eignungsübung wird man mit A9 Erfahrungsstufe 5 festgesetzt. Während der Eignungsübung wurde man nach Erfahrungsstufe 1 besoldet.
Wird die Differenz zwischen Erfahrungsstufe 1 und 5 nachgezahlt, sprich die 4 Monate der Eignungsübung oder gilt die Besoldung nach Erfahrunggstufe 5 erst ab Ernennung SaZ?

Vielen Dank und einen schönen Feiertag
Martin