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Autor Angemon84
 - 21. November 2019, 20:04:59
Zitat von: bmar am 20. November 2019, 21:55:22
Als Hinweis zur Überlegung: Bitte nicht vergessen, dass für einen solchen Wechsel auch 12+ Monate (netto) Lehrgänge für das Nötigste fällig werden bevor ein entsprechender Dienstposten an Bord besetzt werden kann.

Auf eine qualitativ hochwertige Ausbildung lege ich auch viel Wert. Daran hat es in meiner aktuellen Verwendung gemangelt. :-X Und aus Erfahrung aus meiner Vordienstzeit weiss ich, dass die Ausbildungskonzeption der Marine im Jahre 2005 die heutige Ausbildungskonzeption der Lw für Seiteneinsteiger in den Schatten stellt...
Autor bmar
 - 20. November 2019, 21:55:22
Als Hinweis zur Überlegung: Bitte nicht vergessen, dass für einen solchen Wechsel auch 12+ Monate (netto) Lehrgänge für das Nötigste fällig werden bevor ein entsprechender Dienstposten an Bord besetzt werden kann.
Autor Irgendwer
 - 18. November 2019, 17:16:47
Zitat von: Angemon84 am 18. November 2019, 09:20:19
Mein PersFhr in Köln hatte mir telefonisch vorab eines Versetzungsgesuchs bereits mitgeteilt, dass keine Freigabe seitens des BAPersBw (LfzEloOffz) erfolgt.

Ich gehe nächstes Jahr im Auslandseinsatz UNIFIL in einer schiffstechnischen Verwendung (N74).
Wie würden sich die Rahmenbedingungen ändern, wenn die Kontingentführung UNIFIL und mein aktueller Stammtruppenteil mein Versetzungsgesuch befürworten?
Alternativ würde ich meine aktuelle Verpflichtungszeit ableisten und anschließend wechseln....

Ich weiß nicht, wer da zu diesem Einsatzdienstposten geraten hat, aber N74 gehört mMn zum Ausbildungskommando im Libanon. Das mit der Schiffstechnik nur im Rahmen der Ausbildung zu tun. Die schiffstechnischen Verwendungen in diesem Einsatz sind an Bord der seegehenden Einheit und in der Sytemunterstützungsgruppe auf Zypern.
Einen besseren Einblick in die Tatsächlichen Tätigkeiten würde dir ein Truppenpraktikum auf einer seegehenden Einheit bringen.

Und ja, ich weiß, dass der Dienstposten mit den ATN SchiffsTOffz oder STO kodiert ist.
Autor 2Cent
 - 18. November 2019, 16:37:42
Bis sich das LwTrpKdo quer stellt, dann war's das mit Schiffstechnik.
Autor Angemon84
 - 18. November 2019, 16:11:47
ZitatAlternativ würde ich meine aktuelle Verpflichtungszeit ableisten und anschließend wechseln....

Danke für die Antwort, Ralf. Damit bleibt der o.g. Weg und über die Dienstposten in den Auslandseinsätzen um im Bereich der Schiffstechnik tätig zu bleiben... (darüber freut sich das LwTrpKdo bestimmt)
Autor Ralf
 - 18. November 2019, 09:25:06
Gar nicht, denn der TechnDst in der Luftwaffe stellt auch eine Mangelverwendung (siehe Erlass) dar. Das alleine ist ausschlaggebend.
Autor Angemon84
 - 18. November 2019, 09:20:19
Mein PersFhr in Köln hatte mir telefonisch vorab eines Versetzungsgesuchs bereits mitgeteilt, dass keine Freigabe seitens des BAPersBw (LfzEloOffz) erfolgt.

Ich gehe nächstes Jahr im Auslandseinsatz UNIFIL in einer schiffstechnischen Verwendung (N74).
Wie würden sich die Rahmenbedingungen ändern, wenn die Kontingentführung UNIFIL und mein aktueller Stammtruppenteil mein Versetzungsgesuch befürworten?
Alternativ würde ich meine aktuelle Verpflichtungszeit ableisten und anschließend wechseln....
Autor Ralf
 - 18. November 2019, 04:35:45
Den aktuellen Festlegungserlass findet du in der A-1336/3 und ja, SchiffT ist dort aufgeführt. Die Frage wird sein, ob man dich aus deiner Verwendung rauslässt oder dort auch Bedarf besteht.
Autor Angemon84
 - 17. November 2019, 21:25:37
Sind die Verwendungen als Schiffstechnischer Offizier aktuell Mangelverwendungen?
Ich interessiere mich für einen TSK-Wechsel in diese Verwendung.