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Autor JensMP79
 - 14. Dezember 2019, 12:34:48
Zitatin der Bevölkerung tut sich da einiger Unmut auf, da mit der Umwidmung dann auch ein dauerhaftes Betretungsverbot her geht

Das Problem ist das feststellen und die Würdigung. Wer kontrolliert denn die Verbote? Die FJgTr? Die Zeiten sind "fast" überall vorbei.
Für mich rechnet sich die Umbeschilderung überhaupt nicht. Kosten / Nutzenvergleich.....
Autor JensMP79
 - 14. Dezember 2019, 12:31:02
Zitatund ein Betreten ist grundsätzlich verboten, auch z.B. Soldaten nach Dienstschluß (die da z.B. joggen wollen).

Diese Pauschalaussage ist falsch und nicht für alle MB Bereiche zutreffend.
Autor Eisensoldat
 - 14. Dezember 2019, 10:02:39
Eigentlich sind alle StoübPl mindestens militärischer Bereich, und ein Betreten ist grundsätzlich verboten, auch z.B. Soldaten nach Dienstschluß (die da z.B. joggen wollen). Ausnahmegenehmigung über den Standortältesten.
Autor bayern bazi
 - 13. Dezember 2019, 19:36:43
bei uns werden demnächst alle StoÜbPl in MSB umgewidmet

in der Bevölkerung tut sich da einiger Unmut auf, da mit der Umwidmung dann auch ein dauerhaftes Betretungsverbot her geht

ist dies in allen BW STo der Fall ??

ich finde ja:

wenn die Leute sich an Verbote und Beschilderungen "MB" gehalten hätten - wär das kein Problem :o

aber in unserer Gesellschaft zählen leider diese Freiheiten nicht mehr so viel - und die Leute meinen sie können IMMER über diese Wege gehen (nach dem Motto - ich gehe hier jeden Tag um 1630 durch - und dann schatu einer mal in einen Ziellaser - oder stolpert über einen verlegten Draht und trägt eine Verletzung von sich

DANN ist das Geschrei wieder groß und es wird nachgefragt wer dafür haftbar ist weil.....

ist der Bereich komplett gesperrt - und es passiert was - ist der jenige selber schuld  

sehe ich das so richtig ??