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Zitat von: chingbum am 21. Dezember 2019, 17:09:59Ich schon. Zerlegt ist ein Fallmesser eben kein Fallmesser sondern Griff und Klinge plus evtl. Zusatzteilen. Alle diese sind nicht als ,,verboten" oder ,,erlaubnispflichtig" oder ,,wesentliche Teile" in den Anl. des Waffengesetzes definiert und diesen Besitz zu bestrafen würde gegen das verfassungsmäßige Bestimmtheitsgebot verstoßen.
Ich bin wohlgemerkt kein Jurist,
Zitat von: Emergency Driver_YT am 16. November 2019, 17:31:10
Moin
Ich habe heute bei Aufräumarbeiten ein altes Kappmesser gefunden.Dieses ist noch voll funktionstüchtig aber die Klinge wackelt ziemlich.
Meine Frage ist nun:Gibt es irgendetwas was ich machen kann, damit die Klinge nicht mehr so stark wackelt?
MfG