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Autor sputn!k
 - 13. Januar 2020, 12:25:24
Sie können vom Bund zu einem Land oder einer Kommune wechseln, wenn Sie einen Dienstherrn finden, der Sie aufnimmt.

Entweder per Versetzungsantrag oder per Raubernennung.

Grundlage ist jeweils das BeamtStG und das BBG.
Autor Interessent001
 - 13. Januar 2020, 08:10:55
Guten Tag,

wäre es grundsätzlich möglich, als Beamter des gehobenen nichttechnischen Verwaltungsdienstes der Bundeswehr zum Land oder Kommune zu wechseln und wenn ja, unter welchen Voraussetzungen?

Danke!