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Zusammenfassung

Autor BSG1966
 - 04. Februar 2020, 17:48:28
Im Übrigen würde ich nicht allzuviel darauf geben, das andere über Ihre Aussagen oder die Vernehmung herumposaunen - ob das in jedem Fall stimmt oder nciht steht nämlich auch in den Sternen.
Autor justice005
 - 03. Februar 2020, 18:52:17
Über das, was man selbst (!) erlebt und gesagt hat, darf man natürlich sprechen, denn Sie erzählen ja nur über etwas, was Sie selbst erlebt haben. Soweit also keine besondere dienstliche Verschwiegenheitspflicht besteht (zum Beispiel, weil es um eingestufte Informationen geht) kann man über sein eigenes Erleben natürlich sprechen.

Etwas anderes gilt aber, wenn man beispielsweise mit fremden Aussagen konfrontiert wird und dann darüber sprechen will. Das sehe ich kritisch.

Beispiel:

"Ich habe gesehen, dass der X den Y gestern Abend verprügelt hat und das habe ich heute auch in der Vernehmung gesagt."   --> Unproblematisch

"Ich habe in der Vernehmung erfahren, dass der X den Y verprügelt hat und ich wurde gefragt, ob ich auch etwas mitbekommen habe." --> Problematisch.


Es gibt aber keine klare Grenzen. Das kommt wirklich sehr extrem auf den Einzelfall an. Grundsätzlich gilt auch bei Vernehmungen der § 14 Soldatengesetz. Dort heißt es:

Der Soldat hat, [...], über die ihm bei oder bei Gelegenheit seiner dienstlichen Tätigkeit bekannt gewordenen Angelegenheiten Verschwiegenheit zu bewahren.

Autor Links_Feld
 - 03. Februar 2020, 18:40:26
Moin, vor einigen Wochen fand eine Vernehmung statt (die Anschuldigung Opfer/Täter ist vielen Soldaten bekannt gewesen).

Vernommene berichteten anschließend von ihren Aussagen. Heute im Kameradenkreis gab es die Diskussion ob das offen darüber sprechen was man zur Aussage gebracht hat verboten ist oder nicht. Ich für mein Teil kann sagen, dass während der Vernehmung kein Hinweis erfolgte ob man einer Schweigepflicht unterliegt oder nicht.

Darf man also über das sprechen was man zur Aussage gebracht hat oder nicht. Die Sufu hier im Forum gab leider keine passende Antwort.