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Zitat von: HRZT am 20. Februar 2020, 10:26:18
Und es ist also Regelfall, dass man nach dem Studium Angestellter bei der Bundeswehr bleibt und quasi mitspielt, wenn es heißt, man würde an den Arsch der Welt versetzt und müsste dauerhaft pendeln?
Zitat von: Simulacron-1 am 20. Februar 2020, 11:24:09Das sollte natürlich heißen: Keine weiteren Sozialabgaben (Arbeitslosenversicherung, Rentenversicherung[!] und sollte es noch welche geben, die mir gerade nicht einfallen).
Du zahlst Lohnsteuer, Soli (sollte es ihn dann noch geben) und Kirchensteuer (solltest du Mitglied sein) und deine Krankenversicherung. Aber keine Sozialausgaben.
Zitat von: HRZT am 20. Februar 2020, 10:26:18Du zahlst den Anteil, den dein Dienstherr nicht übernimmt, selbst. Richtig. Wie auch im Angestelltenverhältnis. Da zahlt dein Arbeitgeber ja auch die Hälfte. Die andere Hälfte musst du zahlen. Das schöne ist nur: Wenn du zwei Kinder hast, dann zahlt der Dienstherr sogar 70% von deinen Kosten. Und für die Kinder sogar 80%. Und für deine Ehefrau abenfalls 70%, wenn Sie nicht mehr als 17.000 € im Jahr verdient.
Das heißt also, ich zahle während und nach dem Studium meine PKV selbst (zB 250€ mtl. laut Angeboten
Zitat von: HRZT am 20. Februar 2020, 10:26:18Muss ich noch an weitere Dinge denken, die ich von meinem Gehalt dann selbst zahlen müsste?Du zahlst Lohnsteuer, Soli (sollte es ihn dann noch geben) und Kirchensteuer (solltest du Mitglied sein) und deine Krankenversicherung. Aber keine Sozialausgaben.
Zitat von: HRZT am 20. Februar 2020, 10:26:18Und es ist also Regelfall, dass man nach dem Studium Angestellter bei der Bundeswehr bleibt und quasi mitspielt, wenn es heißt, man würde an den Arsch der Welt versetzt und müsste dauerhaft pendeln?Um das noch mal klar zu sagen: Du bist nicht "Angestellter der Bundeswehr", sondern du wirst verbeamtet. Und als Beamter, ist das Studium dein Job, zumindest vier Semester lang. In den anderen Semestern arbeitest du in einer Behörde der Bundeswehr. Stell es dir nicht vor wie ein Studium, bei dem du machst, was du willst. Es herrscht Anwesenheitspflicht und du bist weisungsgebunden. Insofern musst du schon "mitspielen". Das ist dir schon klar, oder?
Zitat von: HRZT am 20. Februar 2020, 10:26:18Gibt es hier von Leuten Erfahrungswerte, inwieweit die Bundeswehr Wünsche zwecks Dienstort nach dem Studium berücksichtigt hat, sodass man nicht zu weit von der Familie getrennt ist?Von welcher Art "Familie" sprechen wir hier? Lebensgemeinschaft mit eigenen (kleinen) Kindern? Dann wirst du aller Wahrscheinlichkeit nach auch heimatnah eingesetzt während des Studiums. Aber es kann halt sein, dass du Hamburg lebst, aber nach Erdingen versetzt wirst. Wie du das dann regelst, ob du wöchentlich oder töglich pendeln willst, ist deine Sache. Es gibt aber auch so etwas wie "Umzüge"...
Zitat von: HRZT am 19. Februar 2020, 19:09:07Ich kann nur sagen, es macht immer Sinn eine Steuererklärung zu machen, es sei denn man hat noch weitere Einkünfte, die nicht dem Steuerabzug unterliegen. Denn als normaler Arbeitnehmer liegt die Chance zuviel gezahlte Steuern zurück zu bekommen bei mehr als 90%. Und wenn es nur 50 Euro sind. Haben oder nicht haben.
Wieviel Sinn machen eigentlich Steuererklärungen während des Studiums? Ist das möglich oder sogar Pflicht? Da man ja Zuschüsse zu Dingen wie Fahrtkosten nach Hause bekommt, kann ich mir kaum vorstellen, was man da überhaupt als Werbungskosten absetzen könnte.
Zitat von: HRZT am 19. Februar 2020, 21:12:23Ich versuche es noch ein letztes mal.
Und man zahlt während des Studiums dann 50 Prozent der Gebühr der PKV und nach dem Studium halt 100 Prozent?
Zitat von: HRZT am 19. Februar 2020, 21:12:23Nein kann man nicht, da man Beamter der Bundeswehr ist und nicht der jeweiligen Gemeinde.
Und generell gefragt; falls man nach dem Studium kein Jobangebot bekommt, das nahe am Wohnort ist, kann man auch zB bei der Stadt in seinem Wohnort
Zitat von: HRZT am 19. Februar 2020, 18:25:04
Wo kann ich mich denn informieren, wie hoch meine KV ab dem Studium sein würde, sollte ich einfach mal bei der Krankenkasse anfragen?
Zitat von: HRZT am 19. Februar 2020, 19:14:15
Habe jetzt mal nach der Trennungsgeldverordnung geschaut.
Habe ich es richtig verstanden, dass man, wenn die eigene Wohnung mehr als 30km weit weg ist, pro Tag 8,37 € erhält, und zusätzlich eine Unterkunft in einem Wohnheim o.ä. in Uninähe für unter der Woche?