ZUR INFORMATION:
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AUS AKTUELLEM ANLASS:
In letzter Zeit häufen sich in Beiträgen identifizierbare Informationen. Es werden Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und andere detailierte Beschreibungen angegeben. Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das, was Allgemein zugänglich ist - wir werden darauf achten und gegebenenfalls auch löschen
Zitat von: EinsFü am 16. Februar 2020, 08:11:39
An den TE: Geh zum S2 und lass dir das erklären. Die werden nicht beißen. Wenn du über LoNo verfügst kannst du auch nach der Jährlichen Mitteilung suchen.
Zitat von: Tommie am 15. Februar 2020, 20:02:49
Nochmal, zum mitmeißeln: Keine Einreise, keine Meldung zwingend notwendig! Einreise heißt, es kommt ein Stempel in den Pass bzw. man braucht ein Visum, das abgestempelt wird! [...]
Zitat von: Sierra-Zwo am 24. Januar 2020, 17:47:51
Da ist Ihr MAD-Mann schlecht informiert. Es gibt dazu eine schriftliche Weisung, die das Gegenteil besagt. Im MilNW-Teil des Intranets nachzulesen.
Was Sie hier schreiben ist daher unrichtig und bringt ggf. Kameraden in Gefahr.
Wer sich im Transitbereich eines fremden Flughafens aufhält befindet sich nicht, wie z.B. in einer Botschaft, in "extraterritorialem Gebiet", sondern unterliegt den Gesetzen des fremden Staates und der tatsächlichen Verfügungsgewalt der Sicherheitsorgane und auch der Fernmeldeüberwachung dieses fremden Staates, auch wenn er nicht formell "einreist".
Die Meldung an den S2 hat daher zu erfolgen und durch den S2 - auch aus Fürsorge - eine Sicherheitsbelehrung stattzufinden.
Es gab durchaus schon Vorkommnisse in gewissen Ländern, die eigene Soldaten benachteiligt haben und dieses Vorgehen rechtfertigen. Und sei es, dass "nur" ein Anschlussflug verpasst wurde...
Zitat von: Tommie am 15. Februar 2020, 20:02:49Lest euch einfach die Vorschriften durch. Nur weil Leute auf ihrer Meinung bestehen macht es das nicht richtiger. Nachdem du das gemacht hast kannst du das Thema gerne ignorieren.Zitat von: EinsFü am 15. Februar 2020, 09:44:48Du musst VOR deiner Reise zum S2 und Angaben zum Zeitraum und natürlich dem Zielland machen. Dies gilt auch wenn du nur in einem der Länder zwischenlandest.
Nochmal, zum mitmeißeln: Keine Einreise, keine Meldung zwingend notwendig! Einreise heißt, es kommt ein Stempel in den Pass bzw. man braucht ein Visum, das abgestempelt wird! Wer nicht in sicherheitsempfindlicher Tätigkeit eingesetzt ist, kann melden, ja sollte eigentlich melden, aber es passiert exakt NICHTS, wenn er es nicht tut!
Zitat von: EinsFü am 15. Februar 2020, 09:44:48Du musst VOR deiner Reise zum S2 und Angaben zum Zeitraum und natürlich dem Zielland machen. Dies gilt auch wenn du nur in einem der Länder zwischenlandest.
Zitat von: Monos477 am 10. Februar 2020, 19:43:21Gerüchten zufolge ist es für einen Angehörigen der Bundeswehr nicht möglich, in diese Länder einzureisen.