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Offene Punkte siehe https://www.bundeswehrforum.de/forum/index.php/topic,75228.0.html

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AUS AKTUELLEM ANLASS:

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Zusammenfassung

Autor KillBurn93
 - 27. Februar 2020, 11:42:28
Adressänderung über das Geschäftszimmer in Form einer Änderungsmeldung.
Wenn Sie keine vollwertige Wohnung beziehen werden Sie ihren TG Anspruch verlieren.
Autor Maxi_B
 - 27. Februar 2020, 11:30:14
Ich habe da mal eine Frage an euch.

Undzwar ziehe ich demnächst wieder von meiner eigenen anerkannten Wohnung zurück zu meinen Eltern (Trennung von Freundin und noch nichts Neues gefunden)

Was ändert sich dadurch? Bleibt man Anspruch auf Trennungsgeld bestehen? Bei wem muss das gemeldet werden?


Danke schonmal für die Antworten
MfG