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AUS AKTUELLEM ANLASS:
In letzter Zeit häufen sich in Beiträgen identifizierbare Informationen. Es werden Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und andere detailierte Beschreibungen angegeben. Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das, was Allgemein zugänglich ist - wir werden darauf achten und gegebenenfalls auch löschen
Zitat von: Wüstensand am 11. Mai 2020, 21:30:41
Die Wohnung wird zwar anerkannt, allerdings ist sie nicht bei der nächsten Personalverfügung berücksichtigungsfähig...
Zitat von: RL148 am 11. Mai 2020, 20:03:48GAIP 36-03-00 Berücksichtigung einer Wohnung
Meine Frage hierzu wäre, ob die Wohnung überhaupt erstmal anerkannt werden würde? Gibt es eventuell eine Vorschrift dazu oder Richtlinie des Bwdlz, da man ansonsten immer nur etwas von 30km Radius, 50km Radius oder ähnlichem Halbwissen hört?