ZUR INFORMATION:
Das Forum wurde auf die aktuelle Version 2.1.6 von SMF aktualisiert. Es sollte soweit alles laufen, bei Problemen bitten wir um Nachsicht und eine kurze Information.
Wer "vergeblich" auf Mails des Forums wartet (Registrierung bestätigen/Passwort zurücksetzen), sollte bitte in den Spam-Ordner seines Mailpostfachs schauen. Wenn eine Mail im Spam-Ordner liegt, bitte als "Kein Spam" markieren, damit wird allen geholfen.
AUS AKTUELLEM ANLASS:
In letzter Zeit häufen sich in Beiträgen identifizierbare Informationen. Es werden Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und andere detailierte Beschreibungen angegeben. Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das, was Allgemein zugänglich ist - wir werden darauf achten und gegebenenfalls auch löschen
ZitatUnd der Soldat handelt hier nicht freiwillig, sondern wird zur Räumung gezwungen.
Zitat von: F_K am 12. Mai 2020, 10:28:19ZitatAch ja, ich vergaß... ist ja nur ein niederer Dienstgrad... und kein Kamerad...
Ein persönlicher Angriff? Wozu?
(Ich trage im Moment keinen "aktiven" Dienstgrad - und habe daher auch keine Kameraden).
Zitat von: F_K am 12. Mai 2020, 10:28:19
Ja, es sollte eine "gute" Lösung gefunden werden, im Interesse aller.
.. und da ist es hilfreich, wenn derjenige, den später ggf. die Sanktionen treffen, auch seine Pflichten kennt.
Nochmal: Die "entfallende" Meldepflicht für GMU auf Lehrgängen / Kommandierungen gilt nur dann, wenn man eine (andere / weitere) Wohnung als Meldeadresse hat - zieht man unter Aufgabe einer GMU "um", ist die innerhalb von 14 Tagen zu melden.
(Das sind ja nicht "meine" Ideen, sondern inzwischen ein Bundesgesetz.)
ZitatAch ja, ich vergaß... ist ja nur ein niederer Dienstgrad... und kein Kamerad...
Zitat von: F_K am 12. Mai 2020, 10:03:33
@ LwPersFw:
Ich bin ja inhaltlich bei Dir - allerdings ist das Bundesmeldegesetz da relativ eindeutig - am Meldeort (hier Standort A) wird eine WOHNUNG benötigt (ja, dass kann die Stube bzw. ein Boot / Schiff der Marine sein) - wird aus der Wohnung AUSGEZOGEN, ist dies innerhalb von 14 Tagen zu melden.
Die von Dir genannte Regelung "Kommandierung" gilt ja nur, wenn eine andere Wohnung (oder Stube) weiterhin "behalten" wird.
Also kurz: Bundesmelderecht berücksichtigt Ein- und Auszüge - diese sind zu melden.
(auf die "in / offiziell" Sichtweise gehe ich mal nicht ein ...)
Zitat von: F_K am 12. Mai 2020, 08:30:03
Vorsicht / weil nur Vermutung:
- Ich würde hier genau prüfen, was das Melderecht das Landes zu dem Fall "sagt" - eine Wohnortmeldung OHNE Wohnung / Zimmer / Stube in dem Ort erscheint mir "nicht richtig".
- Trennungsgeld ohne Trennung vom "Wohnort" finde ich auch merkwürdig - auch hier würde ich zu Vermeidung von Nachteilen / Rechtsfehlern nochmal prüfen, bzw. mir das schriftlich bestätigen lassen.
Zitat... Es geht ja ums Trennungsgeld. ...
Zitat von: lkb am 11. Mai 2020, 10:56:10
Der Spieß sagt, es herrscht Stubenmangel und er benötige die Stube.
Zitat... Und wie verhält sich das, wenn ich eine normale Wohnung in Stadt A für den Zeitraum anmiete? ...