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In letzter Zeit häufen sich in Beiträgen identifizierbare Informationen. Es werden Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und andere detailierte Beschreibungen angegeben. Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das, was Allgemein zugänglich ist - wir werden darauf achten und gegebenenfalls auch löschen
Zitat von: j.b. am 24. Juni 2020, 09:23:25
[... ] es wäre ein Teil vom Heer. [...]
ZitatTeil A Fachliche Beschreibung
Geoinformationsmeteorologietechniker der Bundeswehr (GeoInfoMetTechn Bw) führen im Fachgebiet Meteorologie verschiedene Aufgaben zur Erfassung, Verarbeitung/Aufbereitung und Präsentation von meteorologischen Informationen durch. Mit ihren Arbeitsergebnissen assistieren sie dem Geoinformationswetterberater (GeoInfoWXBer Bw) bei der Wahrnehmung seiner Aufgaben zur meteorologischen und insbesondere flugmeteorologischen Beratung auch unter Berücksichtigung aufgabenspezifischer Besonderheiten. Sie stellen vor Ort die Funktionsfähigkeit und den Betrieb der notwendigen GeoInfo- Fachtechnik sicher. Abhängig von der Verwendung in den verschiedenen Dienststellen führen GeoInfoMetTechn Bw folgende Aufgaben mit unterschiedlicher Schwerpunktsetzung aus:
· amtliche Wetterbeobachtung, ggf. einschließlich Höhenwetterbeobachtung,
· Zuarbeiten und Zusammenstellen von meteorologischen Informationen für das verantwortliche (Flug)Wetterberatungspersonal
Teil B Tätigkeit
B.1 Tätigkeiten- / -Aufgaben im Einzelnen
GeoInfoMetTechn Bw führen abhängig der o.g. Schwerpunktsetzung nachfolgende Einzelaufgaben durch:
Amtliche Wetterbeobachtung:
· selbständige und eigenverantwortliche amtliche Wetterbeobachtung, insbesondere flugbetriebs- und flugsicherheitsrelevante Wetterbeobachtung im Flugbetrieb der Bundeswehr
· Höhenwetterbeobachtung mit Radiosonden in Aerologischen Messzügen des GeoInfoDBw. Ergänzend bereiten sie die gewonnenen meteorologischen Messdaten auf und stellen diese den Bedarfsträgern zur Verfügung. Zur Aufgabenerfüllung erfolgt eine auf diese Tätigkeit und das hierzu genutzte Fachgerät bezogene lehrgangsgebundene Zusatzausbildung zum Geoinformationsmeteorologietechniker Aerologie der Bw (GeoInfoMetTechnAer Bw).
· Dokumentation, Verschlüsselung und Verbreitung der erhobenen meteorologischen Mess- und Beobachtungsdaten mit GeoInfo-Fachtechnik.
· Durchführen der Vogelzugbeobachtung.
(Flug-)Wetterberatungsdienst:
· Selbständiges Zuarbeiten in der (Flug-)Wetterberatung (ohne eigene Vorhersagetätigkeit).
· DV-gestütztes Verarbeiten und auftragsbezogenes Aufbereiten sowie Zusammenstellen der vor Ort erhobenen sowie zentral bereit gestellten meteorologischen und ozeanographischen Daten unter Nutzung der GeoInfo-Fachtechnik.
· Graphisches Präsentieren von GeoInfo-Daten zur Unterstützung der Wetterberatung,
· Herstellen von Beiträgen zu lagebezogenen bzw. einsatzorientierten GeoInfo-Daten/-Produkten nach Weisung des verantwortlichen (Flug-) Wetterberatungspersonals.
· Sicherstellen der ständigen Einsatzbereitschaft der gesamten meteorologischen Fachtechnik in ihrem Verantwortungsbereich, einschl. Flugbetriebs- und Flugsicherungsstellen,
· Bedarfsträgergerechtes Bereitstellen und Verteilen vorgenannter Daten und Produkte,
· Online-Bereitstellen von meteorologischen bzw. ozeanographischen Unterlagen,
· Erfassen und Evaluieren von maritim-meteorologischen, meteorologischen sowie klimatologischen und ozeanographischen Daten.
Die verschiedenen Tätigkeiten des GeoInfoMetTechn Bw werden in gleicher Weise im Grundbetrieb und im Einsatz durchgeführt.
B.2 Fertigkeiten und Kenntnisse
Eingehende Fertigkeiten zur:
· selbständigen und eigenverantwortlichen Wetterbeobachtung,
· aufgabenbezogenen Be- und Verarbeitung von meteorologischen Daten,
· Bedienung der im GeoInfoDBw genutzten meteorologischen Fachgeräte und Softwareprodukte,
· Sicherstellung der Betriebsfähigkeit der im Flugwetterdienst und im Flugbetrieb eingesetzten Fachtechnik,
· selbständigen und eigenverantwortlichen Überwachung und Sicherstellung des Datenein- und –ausgangs im Flugwetterdienst
Umfangreiche Kenntnisse:
· über die meteorologischen Grundlagen,
· über die Verfahren und Bestimmungen zur amtlichen Wetterbeobachtung und meteorologische Datenerhebung, über die Verfahren und Bestimmungen zur meteorologischen Datenverarbeitung und Datenbereitstellung
B.3. Arbeitsbedingungen und besondere geistige und körperliche Eignungsforderungen sowie sonstige Voraussetzungen