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Zusammenfassung

Autor LwPersFw
 - 02. Juli 2020, 19:12:18
Siebter Versorgungsbericht der Bundesregierung

Stand 03/2020

"Die Bundesregierung hat dem Deutschen Bundestag in jeder Wahlperiode  einen Versorgungsbericht  vorzulegen. Gemäß § 62a  Absatz 1 BeamtVG soll dieser Bericht die jeweils im  Vorjahr erbrachten  Versorgungsleistungen im öffentlichen Dienst,  aber auch  Vorausberechnungen der zumindest in den nächsten 30 Jahren zu erwartenden Versorgungsleistungen umfassen.  Eine bedeutende Rolle soll dabei auch der Darstellung der Sondervermögen nach dem VersRücklG, die den Bundeshaushalt zukünftig  von Versorgungsaufwendungen entlasten sollen,  zukommen.

Neben der Beamten-,  Richter- und Soldatenversorgung umfasst diese Berichtspflicht nach § 10 Absatz 6  AltGG auch das  Altersgeld des Bundes."


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