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AUS AKTUELLEM ANLASS:
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Zitat von: Lidius am 22. Juli 2020, 21:06:55
Grundsätzlich würde ich aber mal klären, ob für Soldaten in der Ermessensfreistellung wirklich Urlaub zu nehmen ist. Ich kenne es eigentlich nur so, dass für diese die ganz normalen Schulferien gelten (da ja gar kein Urlaubsanspruch mehr vorhanden ist). 3 Tage wie in deinem Fall kann man ja irgendwie ansparen, aber es kann ja auch Fälle geben in denen die kompletten Sommer&Herbstferien betroffen wären.
Ich kenne da zumindest mehrere Kameraden die die ganz normalen Ferien hatten ohne Urlaub nehmen zu müssen (auch in Ermessensfreistellung, aber noch nach altem BFD-Recht).
Zitat von: F_K am 22. Juli 2020, 18:15:45
Offtopic:
Die Bundeswehr schenkt Dir 3 Monate mehr Zeit - die Du NICHT dienen muss - merkwürdig, dies als "nichts" zu bezeichnen.
Zitat von: F_K am 22. Juli 2020, 15:43:58
Du bekommst 3 Monate "Freistellung" geschenkt, willst aber NOCHMAL nicht 3 Tage in die Einheit?
Es bleibt:
- Urlaubsabbau (aus dem Jahr 2020)
- Überstundenabbau ...
Zitat§ 4 Erholungsurlaub der Soldatinnen auf Zeit und Soldaten auf Zeit im letzten Urlaubsjahr und vor Beginn des Fachschulbesuches
(1) Läuft die Zeit, für die eine Soldatin auf Zeit oder ein Soldat auf Zeit in ihr oder sein Dienstverhältnis berufen ist, vor Ende des Urlaubsjahres ab, so beträgt der Erholungsurlaub für dieses Urlaubsjahr ein Zwölftel des Jahresurlaubs für jeden vollen Monat der Dienstzeit.
(2) Soldatinnen und Soldaten, die eine Maßnahme der schulischen oder beruflichen Bildung nach § 5 des Soldatenversorgungsgesetzes (SVG) in Anspruch nehmen wollen, wird vor Beginn der Maßnahme Erholungsurlaub für dieses Urlaubsjahr nur anteilig gewährt. Für jeden vollen Monat der militärischen Dienstleistung vor Beginn der Maßnahme ist ein Zwölftel des Jahreserholungsurlaubs zu gewähren.
Zitat... Wenn ein Soldat im neuen BFD Recht 3 Monate vor dem DZE für eine vom BFD geförderte Maßnahme vom Dienst freigestellt wird, verfallen die Urlaubstage für diesen Zeitraum? ...