ZUR INFORMATION:
Das Forum wurde auf die aktuelle Version 2.1.6 von SMF aktualisiert. Es sollte soweit alles laufen, bei Problemen bitten wir um Nachsicht und eine kurze Information.
Wer "vergeblich" auf Mails des Forums wartet (Registrierung bestätigen/Passwort zurücksetzen), sollte bitte in den Spam-Ordner seines Mailpostfachs schauen. Wenn eine Mail im Spam-Ordner liegt, bitte als "Kein Spam" markieren, damit wird allen geholfen.
AUS AKTUELLEM ANLASS:
In letzter Zeit häufen sich in Beiträgen identifizierbare Informationen. Es werden Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und andere detailierte Beschreibungen angegeben. Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das, was Allgemein zugänglich ist - wir werden darauf achten und gegebenenfalls auch löschen
Zitat von: JensMP79 am 31. August 2020, 09:09:55
Heißt also, vor dem 01.01.2020 gab es keinen Anspruch auf DzuZ.
Zitat von: Thomi35 am 31. August 2020, 08:52:56
Die Erschwerniszulagen sind in § 47 BBesG geregelt. Hierfür hat die Bundesregierung die EZulV erlassen.
Nach § 16 USG haben auch Reservisten einen Anspruch darauf, allerdings nur in Höhe von 70 % des regulären Satzes (§ 16 II USG):Zitat§ 16 Zuschlag für besondere Erschwernisse
(1) Reservistendienst Leistende erhalten einen widerruflichen Zuschlag zur Abgeltung besonderer Erschwernisse, sofern sie Aufgaben unter den gleichen Voraussetzungen wahrnehmen, unter denen Besoldungsempfängerinnen und Besoldungsempfängern eine Erschwerniszulage nach § 47 des Bundesbesoldungsgesetzes zusteht.
(2) Der Zuschlag beträgt 70 Prozent der entsprechenden Zulage nach der auf Grund des § 47 des Bundesbesoldungsgesetzes erlassenen Rechtsverordnung.
Diese Neufassung des USG ist am 01.01.2020 in Kraft getreten.
Zitat von: Alex1986 am 31. August 2020, 07:40:57Zitat von: F_K am 31. August 2020, 05:49:23Was bedeutet ATB ?
Hast Du den Befehl dazu?
Mündlicher Befehl. Gibt kein Dienstplan oder Schichtplan
Ggf. war es ATB, und dann kann das OK sein.
Zitat§ 16 Zuschlag für besondere Erschwernisse
(1) Reservistendienst Leistende erhalten einen widerruflichen Zuschlag zur Abgeltung besonderer Erschwernisse, sofern sie Aufgaben unter den gleichen Voraussetzungen wahrnehmen, unter denen Besoldungsempfängerinnen und Besoldungsempfängern eine Erschwerniszulage nach § 47 des Bundesbesoldungsgesetzes zusteht.
(2) Der Zuschlag beträgt 70 Prozent der entsprechenden Zulage nach der auf Grund des § 47 des Bundesbesoldungsgesetzes erlassenen Rechtsverordnung.
Zitatund hat man Anspruch auf DuZ?
Zitat von: F_K am 31. August 2020, 05:49:23Was bedeutet ATB ?
Hast Du den Befehl dazu?
Mündlicher Befehl. Gibt kein Dienstplan oder Schichtplan
Ggf. war es ATB, und dann kann das OK sein.