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Zitat von: justice005 am 06. Juni 2020, 20:51:50
Ich halte die Änderungen auch für groben Unfug.
Verlängerung der Entlassungsfrist auf 8 Jahre:
Das ist mit Sicherheit verfassungswidrig und ich gehe jede Wette ein, dass der Bundeswehrverband die erste Möglichkeit, die sich bietet, wahrnimmt, um das vor das Bundesverfassungsgericht zu bringen. Beamte, Richter und Soldaten stehen in einem besonderen Dienst- und Treueverhältnis, durch welches Person und Staat miteinander verbunden sind. Dazu gehört, dass eine Entlassung nicht durch eine einfache Verwaltungsverfügung ergehen darf, sondern nur durch ein Gericht! Deshalb gilt für Beamte ja auch - im Verhältnis zur freien Wirtschaft - eine extrem lange Probezeit von 3 Jahren. Die Möglichkeit, Soldaten sogar noch bis zu 4 Jahren nach Einstellung noch durch Verwaltungsakte entlassen zu können, ist schon eine echte Besonderheit. Und ich meine auch, mich erinnern zu können, dass das Bundesverfassungsgericht die jetzige 4-jahres-regelung nur grade so noch als verfassungskonform angesehen hat. 8 Jahre hingegen ist nicht mehr zu rechtfertigen, denn dann könnte man auch gleich sagen, dass man Soldaten grundsätzlich jederzeit einfach rauswerfen kann. Damit sind dann aber Grundprinzipien des Staates berührt.
Ich behaupte, das hält nicht!
ZitatWie hat das denn früher funktioniert, als man noch Wehrpflicht, deutlich mehr Soldaten und damit maßgeblich auch deutlich mehr schwere - für das Truppendienstgericht maßgebliche - Verfehlungen hatte?
Zitat von: F_K am 04. Juni 2020, 19:38:50
An einer fristlosen Kündigung eines AN ist auch kein Richter beteiligt - auch hier muss der AN tätig werden.
Zitat von: F_K am 04. Juni 2020, 19:38:50
" nicht so gute" Juristen gibt es schon auf dem Arbeitsmarkt - die freuen sich auch über A9.
Zitat von: F_K am 04. Juni 2020, 19:38:50Sofern ein Jurist ein zweites Staatsexamen gemacht hat und bestanden hat, wird er mit A13 eingestellt.
" nicht so gute" Juristen gibt es schon auf dem Arbeitsmarkt - die freuen sich auch über A9.
Zitat von: dunstig am 03. Juni 2020, 12:50:06
Grundsätzlich begrüße ich es, den DV wieder mehr Verantwortung zuzugestehen. Aber die Argumentation hinkt für mich in diesem Fall ein wenig. Wenn die Truppendienstgerichte so überlastet sind, wäre es meiner Meinung nach angeraten, genau dort anzusetzen und die Überlastung abzubauen. So scheint es mir eher um Symptombekämpfung statt der Ursachenbeseitigung zu gehen.
Zitat von: F_K am 04. Juni 2020, 08:06:26
Zusätzlich zu den mehreren Akteuren kommt bei fristloser Entlassung von Soldaten ja der in einem Rechtsstaat übliche ggf. mehrstufige Gerichtsweg dazu.
Zitat von: F_K am 04. Juni 2020, 08:06:26
Zusätzlich sollte mMn aber auch die Rechtspflege in der BW gestärkt werden, also:
- WDA Stellen dauerhaft besetzten ggf. erhöhen
- Bandbreite der Truppendienstgerichte erhöhen, um Durchlaufzeiten von Verfahren abzukürzen
- DV entlasten, ggf. zusätzlich schulen, damit diese mehr ihrem Erziehungsauftrag nachkommen können
ZitatHeute hat das Kabinett einen Gesetzentwurf beschlossen, der wesentliche Vorschriften im Soldatenrecht ändert – und zwar zum Nachteil der Soldatinnen und Soldaten.
ZitatTatsache ist aber: Keiner der spektakulären Fälle von Rechtsextremismus oder Kinderpornografie seit 2017 wäre unter die neuen Regelungen gefallen, Franco A. ebenso wenig wie Philipp Sch., der jüngst verhaftete Waffensammler vom KSK. Das neue Gesetz ist kein Werkzeug gegen Nazis, Reichsbürger, sexuelle Umtriebe oder Mobbing – es geht an der Sache vorbei und stellt Soldatinnen und Soldaten ohne Not schlechter.
ZitatWenn jetzt die Entlassungsmöglichkeiten erweitert werden, geht es weniger darum, Verfahren zu verkürzen als vielmehr darum, sie ganz zu vermeiden.
ZitatWeder rechtfertigen die Zahlen entsprechender Verfehlungen in der Bundeswehr eine derart drastische Maßnahme, noch gibt es eine andere Berufsgruppe, sie sich faktisch einer achtjährigen ,,Probezeit" unterwerfen muss. Zudem scheint es ausgesprochen unwahrscheinlich, dass beispielsweise ein Verfassungsfeind seine Gesinnung vier Jahre lang verbirgt, um dann erst auffällig zu werden. Hier gilt es, rechtzeitig und genau hinzuschauen.
ZitatWir empfehlen dazu, die notwendige Personalausstattung bei den Wehrdisziplinaranwaltschaften und ggf. den Truppendienstgerichten zu schaffen und ggf. die Verfahrensordnungen zu entschlacken.
ZitatEs erfüllt keinen greifbaren Zweck, verschlechtert dafür aber die dienstlichen Rahmenbedingungen erheblich.
ZitatSolange das Verfahren läuft und nicht abgeschlossen ist, können die betroffenen Soldatinnen und Soldaten nämlich beispielsweise nicht an Aus- oder Fortbildungsmaßnahmen teilnehmen.