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Autor alpha_de
 - 02. Oktober 2020, 13:46:40
Und den steuerlichen Teil bekommst du im Rahmen der EStErkl zurück oder lässt dir zusätzlich gleich einen Freibetrag eintragen.
Autor LwPersFw
 - 02. Oktober 2020, 11:13:14
Es zählt die letzte Strecke Wohnort - Dienstort für die kein TG gezahlt wurde.

Hintergrund ist ja, dass man sagt, wer vorher z.B. jeden Tag 50 km gefahren ist, ohne dafür etwas zu bekommen (außer im Rahmen der Steuererklärung)... warum sollte dies bei Versetzung unberücksichtigt bleiben...

Damit dies aber einheitlich erfolgt... gilt für alle der Betrag von 8 Cent/km.

Kameraden... die seit Einstellung TG-Empfänger sind... haben natürlich keine Strecke Wohnort - Dienstort ohne TG-Bezug.
Folglich wird hier kein Eigenanteil abgezogen.
Autor jk3
 - 02. Oktober 2020, 08:57:53
Moin,
kurze Frage weil es hier zu scheinbar unterschiedlicher Abrechnung von Kameraden kommt die ich bzw. wir nicht nachvollziehen können.
Infos zur Rahmenlage:
Am alten Standort kein TG-Empfänger, Dienstort für den ich eingestellt wurde, dort aber geheiratet, anschließend Versetzung aus dienstl. Gründen an anderen Standort mit anerkanntem Hausstand.
Am neuen Standort daher nun Empfänger nach TG6, die neue Fahrstrecke ist minimal länger als die alte (mehr Kilometer aber Zeit ca 30min weniger).

Nun wird mir bei meinen TG-Abrechnungen die Distanz zum vorherigen Dienstort abgezogen als Eigenanteil zu 0,08€/km. Dadurch erhalte ich im Mittel 0,15€/km für meine Fahrtkosten.
Hinzu kommt nun leider, dass mir das TG komplett versteuert wird, sodass ich mich den ~0,10€/km annähere.

Versteuerung ist eine Sache, aber nach welcher Grundlage habe ich den Eigenanteil zu tragen? Und Kameraden, die vorher auch x km zum Dienstort gefahren sind wird kein Eigenanteil abgezogen?

Vielleicht kann ja jemand Licht ins Dunkle bringen.
Vielen Dank!